Abfallrecht
Im Abfallrecht werden zum Beispiel die Fortschreibung und der Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung sowie Vergabeverfahren und das Vertragsmanagement bearbeitet. Hier wird der Abfallkalender erstellt und es werden statistische Aufgaben wahrgenommen, wie zum Beispiel an der jährlichen Abfallbilanz des Landes mitzuwirken.
Außerdem ist hier die untere Abfallrechtsbehörde angesiedelt, die staatliche Aufgaben wahrnimmt, wie den Vollzug abfallrechtlicher Regelungen von EU, Bund und Land. Hierzu zählen beispielsweise die Genehmigung und Überwachung der Erddeponien.
Abfallwirtschaftssatzung
Die Abfallwirtschaftssatzung wird durch den Kreistag erlassen. Die Satzung regelt die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Vorgaben für eine geordnete Abfallwirtschaft. Zudem wird das Benutzungsverhältnis zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also dem Landkreis und den anschlusspflichtigen Personen geregelt.
Weitere Infos:
Liste der Außenbereichsliegenschaften im Schwarzwald-Baar-Kreis
Behälterkontrollen (Inhalt und Menge)
Kontrollen der Eigenkompostierung
Grundsätzlich gilt nach der Abfallwirtschaftssatzung eine Anschlusspflicht an die kommunale Biomüllabfuhr. Unter bestimmten Voraussetzungen für eine Eigenkompostierung kann eine Befreiung von der Anschlusspflicht beantragt werden. Es wird stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip kontrolliert, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Infos:
Vergabeverfahren
Vertragsmanagement
Genehmigung und Überwachung von Erddeponien
Anzeigeverfahren für Sammlungen
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen, wie Altkleider und Altmetall, müssen spätestens drei Monate vor deren Beginn der unteren Abfallrechtsbehörde angezeigt werden.
Weitere Infos:
Abfallrechtliche Beförderungserlaubnis
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht-gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätgkeit gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der unteren Abfallrechtsbehörde anzeigen. Handelt es sich hingegen um gefährliche Abfälle, ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG erforderlich.
Weitere Infos:
Vollzugsaufgaben zur Gewerbeabfallverordnung
Seit 01.08.2017 gilt eine neue Gewerbeabfallverordnung. Sie legt für gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle Trennungs-, Entsorgungs- und Dokumentationspflichten fest, deren Einhaltung zu überwachen ist.
Weitere Infos:
Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald
„Planfeststellungsverfahren Deponie DK 0 Haldenwald Tuningen
Die Lämmle Tuningen GmbH hat bei der unteren Abfallrechtsbehörde im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung einer Deponie der Klasse 0 (Deponie DK 0) eingereicht. DK 0-Deponien sind so genannte Inertabfalldeponien. Es handelt sich dabei um die niedrigste Deponieklasse. Auf ihnen werden nur unbelastete bzw. gering schadstoffhaltige Abfälle abgelagert. Vor allem geht es um Bodenaushub, wie er bei Baumaßnahmen anfällt oder um Bauschutt. Die Deponie soll auf dem Gelände der Tongrube „Haldenwald“ (ehemaliges Liapor-Areal) bei Tuningen errichtet werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann jede Person, deren Belange durch die geplante Maßnahme berührt werden, bis 28. Juni 2022 Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich bei der unteren Abfallrechtsbehörde, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen, Mail: Abfall@Lrasbk.de einzureichen.“
- Anhörung TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Antrag301 kB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 1639 kB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 2477 kB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 38,8 MB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 4944 kB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 5407 kB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 63,1 MB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 716,7 MB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 815,7 MB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 98,4 MB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 109,9 MB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwal_Anlage 11323 kB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 12_115,7 MB
- TöB Planfeststellungsverfahren Deponie Haldenwald_Anlage 12_210 MB