Abfallrecht
Im Abfallrecht werden zum Beispiel die Fortschreibung und der Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung sowie Vergabeverfahren und das Vertragsmanagement bearbeitet. Hier wird der Abfallkalender erstellt und es werden statistische Aufgaben wahrgenommen, wie zum Beispiel an der jährlichen Abfallbilanz des Landes mitzuwirken.
Außerdem ist hier die untere Abfallrechtsbehörde angesiedelt, die staatliche Aufgaben wahrnimmt, wie den Vollzug abfallrechtlicher Regelungen von EU, Bund und Land. Hierzu zählen beispielsweise die Genehmigung und Überwachung der Erddeponien.
Wilder Müll
Wilde Müllablagerungen sind leider nach wie vor ein aktuelles und ärgerliches Thema. Ob in freier Natur, am Straßenrand oder an Containerstandorten, es gibt sie überall. Zum Teil werden sogar vor den Sammelstellen des Landkreises Abfälle, Wertstoffe und loses Grüngut einfach abgestellt oder über den Zaun geworfen. Bei achtloser Ablagerung von schadstoffhalten Abfällen mit akuten Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt liegt oftmals sogar eine Straftat vor.
Sie haben eine Abfallablagerung in der freien Landschaft festgestellt?Geben Sie Ihre Beobachtung mit den erforderlichen Ortsangaben bitte an die Umweltmeldestelle der Landesregierung weiter. Diese koordiniert sodann die Prüfung und Entsorgung durch die zuständigen Fachbehörden.
Abfallwirtschaftssatzung
Die Abfallwirtschaftssatzung wird durch den Kreistag erlassen. Die Satzung regelt die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Vorgaben für eine geordnete Abfallwirtschaft. Zudem wird das Benutzungsverhältnis zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also dem Landkreis und den anschlusspflichtigen Personen geregelt.
Weitere Infos:
Liste der Außenbereichsliegenschaften im Schwarzwald-Baar-Kreis
Behälterkontrollen (Inhalt und Menge)
Kontrollen der Eigenkompostierung
Grundsätzlich gilt nach der Abfallwirtschaftssatzung eine Anschlusspflicht an die kommunale Biomüllabfuhr. Unter bestimmten Voraussetzungen für eine Eigenkompostierung kann eine Befreiung von der Anschlusspflicht beantragt werden. Es wird stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip kontrolliert, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Infos:
Vergabeverfahren
Vertragsmanagement
Genehmigung und Überwachung von Erddeponien
Anzeigeverfahren für Sammlungen
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen, wie Altkleider und Altmetall, müssen spätestens drei Monate vor deren Beginn der unteren Abfallrechtsbehörde angezeigt werden.
Weitere Infos:
Abfallrechtliche Beförderungserlaubnis
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht-gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätgkeit gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der unteren Abfallrechtsbehörde anzeigen. Handelt es sich hingegen um gefährliche Abfälle, ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG erforderlich.
Weitere Infos:
Vollzugsaufgaben zur Gewerbeabfallverordnung
Seit 01.08.2017 gilt eine neue Gewerbeabfallverordnung. Sie legt für gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle Trennungs-, Entsorgungs- und Dokumentationspflichten fest, deren Einhaltung zu überwachen ist.