Straẞenverkehrsamt
Die Führerscheinstelle ist telefonisch (07721/ 913-7420) oder per E-Mail (Fuehrerscheinstelle@lrasbk.de) zu erreichen.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises ist für alle Angelegenheiten zuständig, die mit dem Straßenverkehr zu tun haben, ausgenommen hiervon ist lediglich die Straßenplanung.
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Alle Aufgaben dazu, wie der Verkehr geführt und gelenkt wird und wie öffentliche Straßen und Wege beschildert und markiert werden, sind hier angesiedelt.
Wichtige Leistungen:
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Kraftfahrzeugzulassung
Das Straßenverkehrsamt erledigt alles, was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt.
Wichtige Leistungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
- Saisonkennzeichen beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
Führerscheinwesen
Die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt erteilt und entzieht Fahrerlaubnisse, schreibt ausländische Führerscheine um und ist zuständig für Maßnahmen nach den Bestimmungen der Fahrerlaubnis auf Probe und nach dem Punktsystem bei wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Wichtige Leistungen:
- Internationalen Führerschein beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Aufgrund von hohem Antragsaufkommen und Personalengpässen dauert die aktuelle Antragsbearbeitung leider deutlich länger als gewohnt. Dafür bitten wir um Verständnis. Damit die Bearbeitungsdauer nicht unnötig verzögert wird, dürfen wir Sie im eigenen Interesse auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen hinweisen. Wir sind bestrebt die Anträge schnellstmöglich abzuarbeiten.
Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
Dieses Sachgebiet beschäftigt sich mit der Beförderung von Personen mit Bussen und Bahnen. Der Landkreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz von Baden-Württemberg Aufgabenträger für die öffentlichen Verkehrsmittel auf der Straße.
Fastnachtsumzüge und Fastnachtswagen
Durch die Fastnachtsumzüge werden die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen. Es handelt sich somit um eine übermäßige Straßenbenutzung nach § 29 Abs. 2 StVO und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Darüber hinaus ist in der Regel eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO notwendig, um Streckensperrungen, Halteverbote, Umleitungen u.ä. anzuordnen. Bei der Bearbeitung der eingehenden Anträge orientieren wir uns am „Wegweiser für Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen“ des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 30.10.2024.
Bei Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis für alle Städte und Gemeinden im Landkreis zuständig. Ausgenommen hiervon sind die Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen.
Zur Teilnahme der Fastnachtswagen an den Fastnachtsumzügen wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis zu stellen. Hier ist das Landratsamt für das gesamte Kreisgebiet zuständig.