unser thema: Sicherheit & Ordnung
"Unser Ziel ist es, einen Beitrag für Ihre Sicherheit im Schwarzwald-Baar-Kreis zu leisten. Dabei ist es oftmals notwendig, schnell und umsichtig zu entscheiden und zu handeln", Arnold Schuhmacher, Leiter Ordnungsamt.
Erlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen bei Veranstaltungen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
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Zuständig:
Verkehrssicherheit bei Baustellen
Bei Arbeiten im Straßenraum kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
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Zuständig:
Zivil- und Katastrophenschutz
Das Landratsamt als Untere Katastrophenschutzbehörde hat die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken.
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Zuständig:
Kreispolizeibehörde
Die Kreispolizeibehörde ist zuständig für sämtliche Aufgaben des Allgemeinen Polizeirecht: Polizeigesetz, Melderecht, oder das Versammlungsgesetz.
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Zuständig:
Waffenbehörde
Die Waffenbehörde bearbeitet alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Anträge und Angelegenheiten.
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Tierseuchenbekämpfung
Die Tierseuchenbekämpfung ist eine der wichtigsten Aufgaben des tierärztlichen Dienstes. In allen Rinder- und Schweinebeständen werden regelmäßig Blut- und Milchuntersuchungen vorgenommen.
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Zuständig:
Tierseuchen bei Bienen, Fischen und Wild
Neben den üblichen Haustieren, gibt es auch bei Bienen, Fischen und Wildtieren einige anzeigepflichtige Tierseuchen, die staatlich bekämpft werden, um die Tierbestände zu schützen und eine Verbreitung zu verhindern.
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Arbeitsschutz
Ziel ist es, allen Erscheinungen der Arbeitswelt, die geeignet sind, das Grundrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Leben zu beeinträchtigen, mit Maßnahmen des staatlichen Arbeitsschutzes aktiv zu begegnen.
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