Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung überwacht die Tierhaltungs- und Lebensmittelbetriebe im Landkreis. Dabei werden Hygienevorschriften, Seuchenvorbeugung, Arzneimitteleinsatz und weiteres von der Jungtierzucht über Tiertransporte bis hin zur sachgerechten Tierkörperbeseitigung zu Grunde gelegt.
Die Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure und Mitarbeiter der Verwaltung sorgen sich mit vorbeugenden und behandelnden Maßnahmen um die Gesundheit der Tiere im Kreis. Aber auch die Gesundheit der Menschen steht im Mittelpunkt. Zum Beispiel, wenn es darum geht, dass vor verdorbenen Lebensmitteln bewahrt oder vor übertragenen Krankheiten geschützt werden soll. Zudem sind Fleischkontrolleure und amtliche Tierärzte im Einsatz, um einwandfreies Fleisch von den Schlachthöfen zu gewährleisten.
Tierseuchenbekämpfung und Viehverkehrsverordnung
Die Tierseuchenbekämpfung ist eine der wichtigsten Aufgaben des tierärztlichen Dienstes. Seuchen wie Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), Listeriose und Maul- und Klauenseuche (MKS) stellen die Amtstierärzte vor umfangreiche und interessante Aufgaben.
Wichtige Leistungen:
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen
Angaben für Gesundheitszeugnis - TRACES NT
Registrieranträge für Tierhaltungen, gewerbliche Unternehmen und Tierärzte finden Sie unter „zum Sachgebiet''
Fleischhygiene
Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches ist gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen darin, alle Schlachttiere vor und nach der Schlachtung zu untersuchen und gezielt Stichproben für weiterführende Laboruntersuchungen zu entnehmen.
Lebensmittelhygiene
Der Schutz des Verbrauchers vor möglichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure.
Wichtige Leistungen:
Tierschutz
Landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen, wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe. Der gewerbliche Umgang mit Tieren zum Beispiel in Reit- und Fahrbetrieben, Tierpensionen, Hunde- und Katzenzuchten sowie die gewerbliche Bekämpfung von Schadnagern bedarf einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.
Wichtige Leistungen:
Tierhygiene, Tierarzneimittel
Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz zählt, dass die arzneimittelrechtlichen Vorschriften in den landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben überwacht werden. Für Nutztiere, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, bestehen umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Verbleib und Anwendung von Arzneimitteln.
Verwaltung und Vollzug
Die verwaltungsrechtliche Durchführung von Entscheidungen und deren Vollstreckung, die im Rahmen der Aufgaben des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anfallen, erfolgt im Sachgebiet Verwaltung und Vollzug.
CC-Kontrollen, Bienenseuchen, tierische Nebenprodukte und Tierkörperbeseitigung
Das Sachgebiet CC-Kontrollen befasst sich mit der Durchführung vorgeschriebener Überprüfungen der von der EU vorgegebenen Standards in den Bereichen Tierkennzeichung, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben.
Wichtige Leistungen:
Zum SachgebietTermine/Schulungen
- Trichinenschulung, 16. Juli 2024 ab 16.30 Uhr in der Außenstelle Donaueschingen, Sitzungssaal 100, Humboldtstraße 11, 78166 Donaueschingen.
Anmeldungen unter: 07721 913-5066