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Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung überwacht die Tierhaltungs- und Lebensmittelbetriebe im Landkreis.
Im Sachgebiet Fleischhygiene sind amtliche Fachassistenten und amtliche Tierärzte im Einsatz, um einwandfreies Fleisch von den Schlachthöfen und Metzgereien zu gewährleisten.
Im Sachgebiet Lebensmittelhygiene steht die Gesundheit der Menschen im Mittelpunkt. Hier arbeiten Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure und Mitarbeiter der Verwaltung um mit vorbeugenden und behandelnden Maßnahmen Verbraucher vor verdorbenen Lebensmitteln zu bewahren oder vor übertragenen Krankheiten zu schützen.
Im Sachgebiet Tierschutz sorgen Amtstierärzte und Veterinärhygienkontrolleure gemeinsam mit der Verwaltung für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben. Sowohl die Haltung von Nutztieren als auch von Heimtieren einschließlich der Überwachung von Tiertransporten, Schlachtung und gewerbsmäßigen Tätigkeiten wie Reit- und Fahrbetriebe, Hundeschulen oder Tierzucht stehen hier im Mittelpunkt.
Das Sachgebiet Tiergesundheit und Tierarzneimittel kümmert sich um den vorbeugenden Gesundheitsschutz der Tiere, z.B. durch die Überprüfung von Kennzeichnungs- und Registrierungsvorschriften sowie der Biosicherheitsmaßnahmen und durch die Entnahme von Monitoringproben. Im Seuchenfall bekämpfen die Amtstierärzte und Veterinärhygienekontrolleure anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen. Auch die Anwendung von Tierarzneimitteln wird von den Amtstierärzten des Sachgebiets überwacht.
Das Sachgebiet Verwaltung und Vollzug führt verwaltungsrechtliche und organisatorische Maßnahmen durch.

Tierseuchenbekämpfung und Viehverkehrsverordnung

Die Tierseuchenbekämpfung ist eine der wichtigsten Aufgaben des tierärztlichen Dienstes. Seuchen wie Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), Listeriose und Maul- und Klauenseuche (MKS) stellen die Amtstierärzte vor umfangreiche und interessante Aufgaben.

Wichtige Leistungen:

Angaben für Gesundheitszeugnis - TRACES NT

Registrieranträge für Tierhaltungen, gewerbliche Unternehmen und Tierärzte finden Sie unter „zum Sachgebiet''

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Fleischhygiene

Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches ist gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen darin, alle Schlachttiere vor und nach der Schlachtung zu untersuchen und gezielt Stichproben für weiterführende Laboruntersuchungen zu entnehmen.

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Lebensmittelhygiene

Der Schutz des Verbrauchers vor möglichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure.

Wichtige Leistungen:

Lebensmittelrechtlichen Verstoß melden

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Tierschutz

Landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen, wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe. Der gewerbliche Umgang mit Tieren zum Beispiel in Reit- und Fahrbetrieben, Tierpensionen, Hunde- und Katzenzuchten sowie die gewerbliche Bekämpfung von Schadnagern bedarf einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.

Wichtige Leistungen:

Tierquälerei melden

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Tierhygiene, Tierarzneimittel

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz zählt, dass die arzneimittelrechtlichen Vorschriften in den landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben überwacht werden. Für Nutztiere, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, bestehen umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Verbleib und Anwendung von Arzneimitteln.

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Verwaltung und Vollzug

Die verwaltungsrechtliche Durchführung von Entscheidungen und deren Vollstreckung, die im Rahmen der Aufgaben des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anfallen, erfolgt im Sachgebiet Verwaltung und Vollzug.

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Termine/Schulungen