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Baurechts- und Naturschutzamt

Als untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde überwacht das Amt, ob die bau- und denkmalschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Zudem werden Genehmigungen erteilt und Bauwillige, Architekten und Gemeinden beraten.

Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen - das ist die Aufgabe der Naturschutzbehörde. Wichtig ist dabei die biologische Vielfalt, dass der Naturhaushalt leistungs- und funktionsfähig bleibt und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft gesichert werden.

Baurecht

Die untere Baurechtsbehörde führt bei genehmigungspflichtigen Vorhaben die Baugenehmigungsverfahren durch, erteilt Baugenehmigungen und Baufreigaben (Rote Punkte), Bauvorbescheide und denkmalschutzrechtliche Entscheidungen, überwacht die Bauausführung durch Baukontrollen und Bauabnahmen.

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Naturschutz

Die Natur und die Landschaft zu schützen, ist grundlegend für das Leben und die Gesundheit des Menschen. Der Naturschutz sichert die biologische Vielfalt, trägt aber auch dazu bei, dass der Naturhaushalt leistungs- und funktionsfähig ist. Weiter stehen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft im Mittelpunkt.

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