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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lrasbk.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Internetseite ist zum heutigen Zeitpunkt teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen.
Weitere Inhalte in leichter Sprache und in Form Gebärdensprachvideos werden überarbeitet.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte:

  • Formulare
  • Broschüren
  • Inhalte, die durch Dritte bereitgestellt werden
  • PDF-Dateien
  • einzelne Seiten in unserem Angebot, die noch überarbeitet werden

sind aktuell teilweise nicht barrierefrei, jedoch in einer Prioritätenliste zur Umsetzung der Barrierefreiheit enthalten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.12.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.12.2024 überprüft.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter Pressestelle@lrasbk.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Weiter steht Ihnen die Behindertenbeauftragte des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis Stefanie Kaiser, Telefon: 07721 913-7229 für Fragen bereit.


5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit.bwl.de


Die Beauftragte des Schwarzwald-Baar-Kreises können Sie wie folgt erreichen:

Behindertenbeauftragte Stefanie Kaiser
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 VS-Villingen
Telefon: +49 (0) 7721 913-7229
Fax: +49 (0) 7721 913-8229
Mail: Behindertenbeauftragte@Lrasbk.de
www.schwarzwald-baar-kreis.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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