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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lrasbk.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Internetseite ist zum heutigen Zeitpunkt teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen.
Inhalte in leichter Sprache und in Form eines Gebärdensprachvideos werden noch erarbeitet und dann veröffentlicht.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte:

  • Formulare
  • Broschüren
  • Inhalte, die durch Dritte bereitgestellt werden
  • PDF-Dateien
  • einzelne Seiten in unserem Angebot, die noch überarbeitet werden

sind aktuell teilweise nicht barrierefrei, jedoch in einer Prioritätenliste zur Umsetzung der Barrierefreiheit enthalten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2023 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2023 überprüft.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter Pressestelle@lrasbk.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular.


5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestelle des Landratsamtes wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die zuständigen Personen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Beauftragte des Schwarzwald-Baar-Kreises können Sie wie folgt erreichen:

Behindertenbeauftragte Stefanie Kaiser
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 VS-Villingen
Telefon: +49 (0) 7721 913-7229
Fax: +49 (0) 7721 913-8229
Mail: Behindertenbeauftragte@Lrasbk.de
www.schwarzwald-baar-kreis.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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