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Öffentliche Bekanntmachungen


Derzeit liegen folgende Öffentliche Bekanntmachungen vor:

Fortschreibung des Nahverkehrsplans (allgemeiner Teil und Verkehrsbereich Südbaar) – Kreistag beschloss am 20. Juli 2026 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans

Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat für sein Gebiet zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist ein Rahmenplan. Dies bedeutet, dass er die generellen Zielsetzungen für die künftige Fortentwicklung des ÖPNV in den kommenden Jahren enthält, so z. B. Aussagen zu Standards bei der Infrastruktur (Fahrzeuge, Haltestellen) und beim Verkehrsangebot. Er enthält jedoch keine genauen Detailregelungen wie beispielsweise Fahrpläne oder Tarife.

Der letzte Nahverkehrsplan wurde vom Kreistag am 6. November 2017 beschlossen. In den Folgejahren wurden die im Nahverkehrsplan definierten Maßnahmen weitgehend umgesetzt. Daher und aufgrund der Weiterentwicklung des ÖPNV ist eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans geboten.

Für die Fortschreibung wurde zunächst ein Entwurf für den allgemeinen Teil des Plans sowie für den Verkehrsbereich Südbaar (Raumschaft Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen, Blumberg und unteres Bregtal bis Vöhrenbach) erarbeitet. Der Verkehrsbereich Südbaar wurde bei der Fortschreibung vorgezogen, da in diesem Verkehrsbereich die nächste Vergabe von Verkehrsleistungen ansteht. Für die restlichen Verkehrsbereiche im Kreisgebiet erfolgt die Fortschreibung in einem späteren Schritt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Fortschreibungsverfahren wurde vom 02. April 2026 bis 30. April 2026 durchgeführt. Die Planunterlagen wurden auf die Homepage des Landratsamts zur Einsicht für die Öffentlichkeit eingestellt. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Parallel hierzu wurden Behörden, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sowie sonstige Träger öffentlicher Belange vom Entwurf des Nahverkehrsplans informiert und die Möglichkeit eingeräumt, hierzu Stellung zu beziehen.

Über die eigegangenen Stellungnahmen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20. Juli 2026 abgewogen. Dies führte zu punktuellen Änderungen des Planentwurfs. Diese Änderungen berührten jedoch nicht die Grundzüge der Planung, insbesondere nicht die Ziele und Rahmenvorgaben für die künftige Gestaltung des ÖPNV im Verkehrsbereich Südbaar. In gleicher Sitzung beschloss der Kreistag den Nahverkehrsplan entsprechend des geänderten Entwurfs.

Dieser kann hier eingesehen werden:


Die Ziele und Rahmenvorgaben für die künftige Gestaltung des ÖPNV in den übrigen Verkehrsbereichen Mitte, nordöstliches Kreisgebiet, Nordwest, Ostbaar und Schwarzwald sowie den Stadtverkehren Donaueschingen und Villingen-Schwenningen können bis zu deren späteren Fortschreibung dem Nahverkehrsplan 2017 entnommen werden.

Vorabbekanntmachung Busverkehr Südbaar 2027

Abfallrechtliche Planfeststellung

Die nachfolgend öffentlich bekanntgemachte abfallrechtliche Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse 0 gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) am Standort Haldenwald, 78609 Tuningen, umfasst auch die eingereichten Antragsunterlagen als Bestandteil der Entscheidung. Die Antragsunterlagen sind im Internet nicht abrufbar. Sie können jedoch bei der unteren Abfallrechtsbehörde im Amt für Abfallwirtschaft zu den Sprechzeiten eingesehen werden. (Montag bis Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 - 17.30 Uhr; Termine sind nach Absprache gegebenenfalls auch außerhalb der genannten Sprechzeiten möglich). Gerne können Sie sich bei Interesse unter der Telefondurchwahl 07721 9137322 oder per E-Mail abfallrecht@lrasbk.de anmelden.