Sprungziele
Seiteninhalt

unser thema: Soziales & Teilhabe

SBK-Logo
SBK-Logo

"Die Unterstützung der Menschen unseres Landkreises insbesondere auch in schwierigen Lebenssituationen ist unsere zentrale und wichtige Aufgabe", Silke Zube, Leiterin Jugendamt.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt können in erster Linie Menschen erhalten, die ihren Lebensunterhalt und die Miete nicht aus dem Einkommen oder dem Vermögen finanzieren können.

Alles zum Thema Hilfe zum Lebensunterhalt

Zuständig:

Sozialamt

Grundsicherung im Alter

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Menschen erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt und die Miete nicht aus dem Einkommen oder dem Vermögen finanzieren können.

Alles zum Thema Grundsicherung im Alter

Zuständig:

Sozialamt

Pflegestützpunkt

Die Pflegestützpunkte Schwarzwald-Baar-Kreis sind kostenlose und neutrale Beratungsstellen des Landratsamtes rund um die Pflege und Versorgung.

Alles zum Thema Pflegestützpunkt

Zuständig:

Sozialamt

Besser Wohnen im Alter

Im Jahr 2011 wurde im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Beratungsstelle „Alter & Technik“ eingerichtet. Für eine individuelle Beratung werden auch Hausbesuche, eine Ausleihmöglichkeit von Hilfsmitteln und Informationen zur Bezugsquelle, Finanzierungsmöglichkeiten und Handwerker angeboten. Diese Angebote sind unentgeltlich, neutral und umfassend.

Alles zum Thema Besser Wohnen im Alter

Zuständig:

Sozialamt

Eingliederungshilfe

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, dass Menschen mit Handicap am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Alles zum Thema Eingliederungshilfe

Zuständig:

Sozialamt

Schwerbehindertenrecht

Das Versorgungsamt stellt unter anderem eine Behinderung oder Schwerbehinderung, den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt Merkzeichen fest und Schwerbehindertenausweise aus.

Alles zum Thema Schwerbehindertenrecht

Zuständig:

Sozialamt

Schuldnerberatung

Die unterstützende Beratungseistung wird erbracht für überschuldete Personen, die Sozial- oder Transferleistungen beziehen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Alles zum Thema Schuldnderberatung

Zuständig:

Sozialamt

Bildungs- und Teilhabepaket

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern einkommensarmer Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen, und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Alles zum Thema Bildungs- und Teilhabepaket

Zuständig:

Sozialamt

Impuls

Die Aufgabe von impuls - Wir machen Jugendliche stark besteht darin, benachteiligte junge Menschen aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage zu beraten und zu unterstützen.

Alles zum Thema Impuls

Zuständig:

Jugendamt

Elternbildung / STÄRKE

Das Landesprogramm STÄRKE möchte mit seinen Angeboten die Erziehungskompetenz der Eltern stärken und sie in ihrer Situation unterstützen, sowie die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder verbessern.

Alles zum Thema Elternbildung / STÄRKE

Zuständig:

Jugendamt