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29.11.2024

Jörg Hönle neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister für Bezirk 1 mit Villingen und Obereschach - Richard Hofmeier verabschiedet

Im Schornsteinfegerbezirk 1 mit Villingen und Obereschach gibt es einen Personalwechsel. Bezirksschornsteinfegermeister Richard Hofmeier wurde jetzt in den Ruhestand verabschiedet. Sein Nachfolger ist Jörg Hönle.

Weit über 30 Jahre war Richard Hofmeier als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister tätig. Maria Friderich, Leiterin des Amtes für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz dankte ihm für seinen langjährigen Einsatz.

Richard Hofmeier trat am 1. Juli 1991 als Bezirksschornsteinfegermeister im Schwarzwald-Baar-Kreis seinen Dienst im Kehrbezirk 1 mit Villingen und Obereschach an. „Die Arbeit und alle damit verbundenen Herausforderungen meisterte Richard Hofmeier stets erfolgreich. Das hat sich auch an der sehr geringen Anzahl an Meldungen im Landratsamt bemerkbar gemacht. Die Feuersicherheit im Bezirk war bei Ihnen immer in guten Händen“, würdigte Maria Friderich bei der Verabschiedung Hofmeiers Arbeit. In den vergangenen Jahren mussten sich die Bezirksschornsteinfegermeister immer wieder auf neue Regelungen einstellen und sich an viele Veränderungen anpassen.

Jörg Hönle wurde als Nachfolger zum 1. Dezember zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister für den Bezirk Nummer 1 bestellt. Er hat seine Ausbildung zum Schornsteinfeger sowie die Gesellenzeit in Kehrbezirken im Schwarzwald-Baar-Kreis absolviert. „Eine reibungslose Bezirks-Übergabe ist nicht selbstverständlich“, meinte Maria Friderich. „Umso mehr freut es uns, dass der Bezirk in fachkompetente und erfahrene Hände gegeben werden kann.“

Hintergrund:

Die Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geregelt. Die Bezirksschornsteinfeger kontrollieren Feuerungsanlagen und führen und verwalten das sogenannte Kehrbuch, welches unter anderem das Verzeichnis aller Feuerstätten beinhaltet. Zudem führen sie die Feuerstättenschau durch. Hierfür wird den Hauseigentümern im Anschluss ein Feuerstättenbescheid erteilt. Weiter nehmen die Schornsteinfeger neu errichtete Feuerstätten und Schornsteine ab.

Alle diese Tätigkeiten sind hoheitliche Aufgaben. Das heißt, die Schornsteinfeger handeln hier als öffentlich beliehene Gewerbetreibende im Auftrag des Staates und sind insofern für die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden wie das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis tätig.