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Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

Allgemeine Informationen

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

Voraussetzungen

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Verfahrensverlauf

Verfahrensverlauf

Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden.

Der Direktversand erspart eine erneute Vorsprache bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Durch den Direktversand des Führescheins fällt neben den allgemeinen Gebühren für die Beantragung zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 5,10 € an.

Einwilligung zum Direktversand

Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

Fristen

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

Kosten

Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

  • § 25 Ausfertigung des Führerscheins

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

Freigabevermerk

21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg