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Tiergesundheit und Tierarzneimittel

Die Kennzeichnung von Tieren, die Registrierung von tierhaltenden Betrieben, die Überwachung des Viehverkehrs und der Tierkörperbeseitigung einschließlich der Schlachtabfälle dienen dazu, zu sollen verhindern, dass sich Tierseuchen und auf Menschen übertragbare Seuchen ausbreiten und verschleppt werden.
Die Tierseuchenbekämpfung ist eine der wichtigsten Aufgaben des tierärztlichen Dienstes. Seuchen wie Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), Listeriose die afrikanische Schweinepest, Geflügelpest und die Maul- und Klauenseuche (MKS) stellen die Amtstierärzte vor umfangreiche und interessante Aufgaben.
In allen Rinder- und Schweinebeständen sowie Geflügelbeständen werden regelmäßig Blut- und Milchuntersuchungen sowie Tupferproben vorgenommen. Verdächtig verendete Tiere werden einer Sektion und unterschiedlichsten Laboruntersuchungen zugeführt. So soll eine Seuchengefahr frühzeitig erkannt und gesundheitliche sowie wirtschaftliche Schäden abgewendet werden.

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz zählt auch, dass die arzneimittelrechtlichen Vorschriften in den landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben überwacht werden. Für Nutztiere, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, bestehen umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Verbleib und Anwendung von Arzneimitteln.
Das Arzneimittelrecht ist unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes eng mit dem Fleischhygiene- und dem Lebensmittelrecht verknüpft. 0,5 bis 2 Prozent aller im Schwarzwald-Baar-Kreis geschlachteter Tiere werden nicht nur auf Arzneimittelrückstände, sondern auch auf Rückstände aus der Umwelt und in Futtermitteln untersucht.
In landwirtschaftlichen Betrieben werden zusätzlich nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan regelmäßig unangekündigte Proben von lebenden Tieren (Urin, Blut, Milch, Eier und weiteres) zur Untersuchung auf Rückstände von Tierarzneimitteln entnommen. Positive Befunde können vorübergehende oder endgültige Verwertungs- und Schlachtverbote sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Registrieranträge Tierhaltung, gewerbliche Unternehmen und Tierärzte