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Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Unter rechtlicher Betreuung wird die rechtliche Vertretung einer Person verstanden, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.

Rechtliche Betreuer*innen unterstützen die betroffenen Personen, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, beim Umgang mit Behörden, bei der Organisation von sozialen oder pflegerischen Diensten, bei der Ermöglichung oder Sicherstellung medizinischer Behandlungen.

Dabei stehen die Selbstbestimmung und die Wünsche der betroffenen Person im Fokus. Rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zur Teilhabe.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen und über andere Hilfen, durch die eine Betreuung vermieden werden kann
  • Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen und erweiterte Unterstützung
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts durch fachliche Stellungnahmen, in denen unter anderem geeignete Betreuer*innen vorgeschlagen werden sowie durch die Erstellung von Sozialberichten
  • Netzwerkarbeit
  • Aufklärung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie öffentliche Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf diesen Dokumenten

Um Mitbürger*innen, denen eine Verständigung in deutscher Sprache schwer fällt, mit dem Thema vertraut zu machen, bietet das Justizministerium eine Kurzinformation zur Betreuung und Vorsorgevollmacht auf deutsch, englisch, griechisch, italienisch, polnisch, russisch, türkisch und an.