Förderung von wolfsabweisenden Zäunen
Zur Förderung eines wolfsabweisenden Zauns ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:
Informieren
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, sich zunächst über die Voraussetzung für den Erhalt der Förderung und die zauntechnischen Anforderungen selbstständig zu informieren.
Alles notwendig dazu lesen Sie unter »Herdenschutz / Zaunförderung« weiter.
Kontakt aufnehmen / beraten lassen
Empfohlen: Möchten Sie im Vorfeld eines Förderantrags eine telefonische oder persönliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte an:
- Die Herdenschutzberatung der Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA)
(Terminvereinbarung unter www.fva-bw.de/herdenschutz „Kontakt Herdenschutz“)
Sie erhalten nach der Beratung ein Beratungsprotokoll, das für die spätere Bearbeitung Ihres Förderantrags maßgeblich ist.
Alternativ: Sofern Sie auf eine Herdenschutzberatung verzichten möchten oder die Beratung durch die FVA bereits erfolgt ist, wenden Sie sich an:
- Die Untere Naturschutzbehörde des Schwarzwald-Baar-Kreises per Mail an: herdenschutz@lrasbk.de oder
- Ihre persönlichen Ansprechpartner zum Thema Herdenschutz im Schwarzwald-Baar-Kreis (siehe »Ansprechpartner Zaunförderung«)
Sie erhalten nach der Kontaktaufnahme die notwendigen Informationen über die weiteren Schritte. Außerdem senden wir Ihnen erste Unterlagen zu.
Bearbeitung Ihres Antrages / Bescheid abwarten
Sobald wir alle Informationen/Unterlagen von Ihnen erhalten haben und die Beratung abgeschlossen ist, widmen wir uns der weiteren Bearbeitung und Prüfung. Sie erhalten dabei auch ein von uns bereits vorausgefülltes, abschließendes Antragsformular. Am Ende der Bearbeitung steht der Versand eines entsprechenden Bescheides. Wurde Ihr Antrag bewilligt, kann durch Sie im Anschluss eine Auftragserteilung erfolgen.