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Herdenschutz/Zaunförderung

Grundlage für den Umgang mit dem Wolf sind die nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, die ihm einen starken Schutzstatus gewähren. Gleichzeitig leistet die Weidetierhaltung einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft. Um die Weidetiere vor Übergriffen zu schützen ist die Umsetzung eines wolfsabweisenden Herdenschutzes die erste und wichtigste Maßnahme. Hierfür bietet das Land Umsetzungsempfehlungen, Beratungsangebote sowie finanzielle Förderungen.

Als Karnivor ernährt sich der Wolf überwiegend von Huftieren wie Rehen, Rothirschen und Wildschweinen. Nutztiere machen mit rund einem Prozent nur einen sehr geringen Anteil der Nahrung von Wölfen aus. Wölfe können an nicht ausreichend geschützten Nutztieren jedoch lernen, dass diese als einfache Beute zu erreichen sind. Aus diesem Grund ist eine schnelle und flächige Umsetzung von präventiven Herdenschutzmaßnahmen (Anm.: sog. „Grundschutz“ und „Empfohlener Schutz“) sehr wichtig.

Grundlage für eine Förderung von Maßnahmen der Wolfsprävention ist die Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR). Der Schwarzwald-Baar-Kreis liegt zum Großteil innerhalb der ausgewiesenen Förderkulisse Wolfsprävention, in welcher Förderungen über die LPR grundsätzlich möglich sind. Ausgenommen von der Förderkulisse Wolfsprävention sind im Schwarzwald-Baar-Kreis die Gemeinden Dauchingen, Tuningen, Bad Dürrheim-Öfingen.

Innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention ist die korrekte Einhaltung der Grundschutzvorgaben zum Zeitpunkt des Übergriffes Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung. Dies gilt für Schafe, Ziegen und landwirtschaftliches Gehegewild. Sofern für Weiden von Rindern, Pferden und Neuweltkameliden eine Förderung erfolgt ist, gelten auch für diese Weiden die entsprechenden Vorgaben [FVA 2022].

Auf den beiden nachfolgend genannten Internetseiten erhalten Sie umfassende Erläuterungen zum Herdenschutz allgemein, insbesondere aber zum präventiven Schutz mittels Elektrozäunen:

www.fva-bw.de/herdenschutz

Herdenschutz und Förderung

Weiteres Informationsmaterial zum Thema Herdenschutz siehe auch „Links Herdenschutz“

Hinweise zum Verfahrensablauf zur Beantragung einer Förderung von wolfsabweisenden Zäunen erhalten Sie »hier«

Allgemeine Fördervoraussetzungen:

1. Die Bewilligungssumme muss min. 200 € pro Jahr und Antragsteller betragen.
    Die max. Bewilligungssumme beträgt pro Antragsteller 30.000 € im Jahr.
2. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.
3. Material darf erst beschafft werden, wenn die Maßnahmen bewilligt wurde.
4. Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung.