Waldbrandgefahr selbst richtig einschätzen
Auch wenn immer wieder Gewitterschauer den Boden und die Vegetation befeuchten, bleibt die Waldbrandgefahr hoch. „Wir nehmen wahr, dass Bürgerinnen und Bürger sich immer wieder Gedanken darüber machen, ob ein Grillen an dafür vorgesehenen Stellen im Wald noch erlaubt ist oder nicht mehr“, beschreibt Frieder Dinkelaker, Leiter des Kreisforstamtes, die Situation. Wöchentlich wird im Kreisforstamt das Thema Trockenheit diskutiert und ob es in der derzeitigen Situation eine Sperrung der Grillstellen braucht.
Der Waldbrandgefahrenindex – ein guter Anker
Bei den Diskussionen wird auch immer der Waldbrandgefahrenindex herangezogen. Doch was ist dieser Index genau? Eine Menge Daten stehen dahinter: Lufttemperatur, relative Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlagssummen der Wetterstation Villingen-Schwenningen. Der Index ist eine meteorologische Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes wie hoch die Waldbrandgefahr ist. Er ist eingeteilt in Stufen. Die Stufe eins beschreibt eine sehr geringe Gefahr während die höchste Stufe fünf eine sehr hohe Waldbrandgefahr beschreibt. Da sich die Wetterdaten täglich ändern, sorgt das dafür, dass der Index sich ebenfalls täglich ändert. Der Waldbrandgefahrenindex ist für jeden einsehbar unter: https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
Ab wann darf man kein Feuer im Wald mehr machen?
Auf der einen Seite gibt es gesetzliche Bestimmungen, die immer gelten. Also ganz egal ob die Waldbrandgefahr hoch oder niedrig ist, gilt, dass man ab 1. März bis zum 31. Oktober im Wald nicht rauchen darf. Feuer dürfen außerdem immer nur in dafür vorgesehenen Feuerstellen im Wald entzündet werden.
Darüber hinaus hat das Kreisforstamt folgende Regelungen: Ab Waldbrandgefahrenindex drei gilt hohe Vorsicht beim Grillen. Das heißt, dass Feuer beispielsweise nie unbeaufsichtigt sein werden dürfen oder, dass die Glut vollständig erlöscht und erkaltet ist, bevor man die Grillstelle verlässt. Liegt die Waldbrandgefahrenstufe vier oder fünf vor, ist es verboten Feuer im Wald zu entfachen. Das gilt auch für feste Grillstellen. Denn ein Windhauch und ein Funke reichen aus, dass es zu einem ungewollten Brand kommen kann.
Grillstellen können auch per Allgemeinverfügung gesperrt werden. Diese wird ebenfalls durch das Landratsamt und das Kreisforstamt oder die Kommune vor Ort ausgesprochen. „Dadurch, dass sich die Waldbrandgefahr tageweise ändern kann, greifen wir zu diesem Mittel nur, wenn absehbar ist, dass es über mehrere Wochen hinweg nach meteorologischen Einschätzungen heikel wird“, erklärt Frieder Dinkelaker. Auf längere Sicht ist das in diesem Jahr nicht auszuschließen. Für den Moment gelten die genannten Empfehlungen und Regelungen. „Wir wünschen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger umsichtig in den Wald gehen. Er lädt gerade absolut zu einem schattigen Naturbesuch ein. Diese Abkühlung empfehlen wir also sehr gerne“, so Frieder Dinkelaker.