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Infos zu Abfallgebühren für Nebenwohnsitze

Sie sind mit einem Nebenwohnsitz/Zweitwohnsitz im Schwarzwald-Baar-Kreis gemeldet. Deshalb haben Sie einen weiteren Abfallgebührenbescheid erhalten. Die Gebührenveranlagung der Nebenwohnsitze ab dem 1. Januar 2025 wurde im letzten Jahr vom Kreistag entschieden.
Die entsprechenden Meldedaten erhalten wir von den jeweiligen Rathäusern.

Was ist zu tun?

  • Sie haben Ihren Nebenwohnsitz/Zweitwohnsitz hier und möchten im Landkreis auch weiterhin gemeldet sein?
    Dann ist die Abfallgebühr für Nebenwohnsitze zu entrichten.
  • Sie wohnen außerhalb des Landkreises, sind noch mit einem Nebenwohnsitz gemeldet, möchten dies aber ändern?
    Dann können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rathaus abmelden und die Gebühr für Nebenwohnsitze entfällt zukünftig.

(Falls dies rückwirkend zum 31.12.2024 erfolgen sollte, entfällt die Veranlagung und die Abfallgebühren werden rückwirkend erstattet.
Sollte dies bereits in den nächsten Tagen geklärt sein, kontaktieren Sie uns bitte. Gegebenenfalls können wir die Gebühr stornieren.)

Weitere Infos unter:

Telefon: 07721 913-7555
Mail: abfall@Lrasbk.de