Versorgungsamt
Das beim Landratsamt eingegliederte Versorgungsamt ist für das Betreuungsrecht, das Schwerbehindertenrecht und das soziale Entschädigungsrecht zuständig.
Schwerbehindertenrecht
Das Versorgungsamt stellt
- eine Behinderung oder Schwerbehinderung fest
- den Grad der Behinderung (GdB) fest
- Merkzeichen fest
- die Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen fest, zum Beispiel Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrten für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiungen
- einen Schwerbehindertenausweis aus
- Wertmarken für die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr aus
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht zusammen.
Wesentliche Rechtsvorschriften
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV)
Unsere Leistungen:
Antrag auf erstmalige Feststellung von Behinderungen
Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung oder Feststellung von Merkzeichen
Feststellung einer Behinderung
Neufeststellung einer Behinderung
Verlängerung Schwerbehindertenausweis
Weitere Infos:
Merkblatt mit Ausfüllhinweisen SGB IX
Merkblatt zur Feststellung von Nachteilsausgleichen
Übersicht über Nachteilsausgleiche
Hinweisblatt zu den Merkzeichen G und Gl
Hinweisblatt zu den Merkzeichen H und BL
Hinweisblatt zum Merkzeichen aG
Hinweisblatt zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (aG-light)
Betreuungsbehörde
Rechtliche Betreuung für Volljährige
Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise besorgen können und keine ausreichende Vorsorge (zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht) getroffen haben, kann nach dem Betreuungsgesetz eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Der rechtliche Betreuer vertritt den Betreuten hierbei innerhalb der übertragenen Aufgabenkreise gerichtlich und außergerichtlich. Weiter hat er die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dem Wohl des Betreuten entspricht. Die Betreuung kann auf Anregung oder von Amts wegen vom zuständigen Betreuungsgericht angeordnet werden.
Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde:
- informieren und beraten zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
- beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer bei der Führung einer Betreuung
- beraten und unterstützen freiberufliche Betreuer
- informieren und beraten über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
- führen öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen durch
- beraten und unterstützen Bevollmächtigte
- vermitteln den Kontakt zu sozialen Diensten
Weitere Aufgaben
- Unterstützung der Betreuungsgerichte durch fachliche Stellungnahmen
- Vorschlag von geeigneten Betreuern an die Betreuungsgerichte
- Förderung der Tätigkeit von Vereinen im Betreuungswesen bei der Gewinnung, Einführung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer
- Durchführung von Infoveranstaltungen für die im Landkreis tätigen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer gemeinsam mit den Betreuungsvereinen
- Anregung und Unterstützung der Tätigkeit von Einzelpersonen sowie von frei-gemeinnützigen Organisationen, zumeist anerkannten Betreuungsvereinen.
Weitere Infos:
Downloads und Information zur Vorsorgevollmacht/ Betreuerverfügung und Patientenverfügung
Adresse:
Unsere Leistungen:
Soziales Entschädigungsrecht
Wenn jemand einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder verstorben ist aufgrund von
- Gewalttaten
- Ereignissen des 2. Weltkriegs (Bundesversorgungsgesetz)
- einer empfohlenen Impfung
- einer rechtstaatswidrigen Haft
- Militärdienst oder
- SED-Unrecht
können Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts in Betracht kommen. Möglich sind Renten (auch an Witwen, Waisen und Eltern), Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren sowie verschiedene andere Leistungen. Der Bereich soziales Entschädigungsrecht wird für sieben Landkreise zentral beim Landratsamt Rottweil bearbeitet.
Ihr Ansprechpartner: