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Versorgungsamt

Bild Versorgungsamt
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Das beim Landratsamt eingegliederte Versorgungsamt ist für das Betreuungsrecht, das Schwerbehindertenrecht und das soziale Entschädigungsrecht zuständig.

Schwerbehindertenrecht

Das Versorgungsamt stellt

  • eine Behinderung oder Schwerbehinderung fest
  • den Grad der Behinderung (GdB) fest
  • Merkzeichen fest
  • die Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen fest, zum Beispiel Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrten für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiungen
  • einen Schwerbehindertenausweis aus
  • Wertmarken für die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr aus

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht zusammen.

Wesentliche Rechtsvorschriften

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV)

Unsere Leistungen:

Antrag auf erstmalige Feststellung von Behinderungen

Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung oder Feststellung von Merkzeichen

Feststellung einer Behinderung

Neufeststellung einer Behinderung

Verlängerung Schwerbehindertenausweis

Weitere Infos:

Merkblatt mit Ausfüllhinweisen SGB IX

Merkblatt zur Feststellung von Nachteilsausgleichen

Übersicht über Nachteilsausgleiche

Hinweisblatt zu den Merkzeichen G und Gl

Hinweisblatt zu den Merkzeichen H und BL

Hinweisblatt zum Merkzeichen aG

Hinweisblatt zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (aG-light)

Hinweisblatt zu den Beiblättern (zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Inanspruchnahme der Kraftfahrzeug-Steuerermäßigung)

Datenschutzerklärung SGB IX 

Flyer Schwerbehindertenrecht

Betreuungsbehörde

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise besorgen können und keine ausreichende Vorsorge (zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht) getroffen haben, kann nach dem Betreuungsgesetz eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Der rechtliche Betreuer vertritt den Betreuten hierbei innerhalb der übertragenen Aufgabenkreise gerichtlich und außergerichtlich. Weiter hat er die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dem Wohl des Betreuten entspricht. Die Betreuung kann auf Anregung oder von Amts wegen vom zuständigen Betreuungsgericht angeordnet werden.

Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde:

  • informieren und beraten zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
  • beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer bei der Führung einer Betreuung
  • beraten und unterstützen freiberufliche Betreuer
  • informieren und beraten über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • führen öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen durch
  • beraten und unterstützen Bevollmächtigte
  • vermitteln den Kontakt zu sozialen Diensten

Weitere Aufgaben

  • Unterstützung der Betreuungsgerichte durch fachliche Stellungnahmen
  • Vorschlag von geeigneten Betreuern an die Betreuungsgerichte
  • Förderung der Tätigkeit von Vereinen im Betreuungswesen bei der Gewinnung, Einführung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer
  • Durchführung von Infoveranstaltungen für die im Landkreis tätigen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer gemeinsam mit den Betreuungsvereinen
  • Anregung und Unterstützung der Tätigkeit von Einzelpersonen sowie von frei-gemeinnützigen Organisationen, zumeist anerkannten Betreuungsvereinen.

Weitere Infos:


Downloads und Information zur Vorsorgevollmacht/ Betreuerverfügung und Patientenverfügung

Flyer Betreuungsbehörde

Adresse:

Unsere Leistungen:

Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen

Soziales Entschädigungsrecht

Wenn jemand einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder verstorben ist aufgrund von

  • Gewalttaten
  • Ereignissen des 2. Weltkriegs (Bundesversorgungsgesetz)
  • einer empfohlenen Impfung
  • einer rechtstaatswidrigen Haft
  • Militärdienst oder
  • SED-Unrecht

können Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts in Betracht kommen. Möglich sind Renten (auch an Witwen, Waisen und Eltern), Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren sowie verschiedene andere Leistungen. Der Bereich soziales Entschädigungsrecht wird für sieben Landkreise zentral beim Landratsamt Rottweil bearbeitet.

Ihr Ansprechpartner: