Versorgungsamt
Das beim Landratsamt eingegliederte Versorgungsamt ist für das Betreuungsrecht, das Schwerbehindertenrecht und das soziale Entschädigungsrecht zuständig.
Elektronischer Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung möglich
Wichtige Leistungen
Vorsorgevollmacht beglaubigen
Neufeststellung einer Behinderung beantragen
Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis verlängern
Schwerbehindertenrecht
Das Versorgungsamt stellt
- eine Behinderung oder Schwerbehinderung fest
- den Grad der Behinderung (GdB) fest
- Merkzeichen fest
- die Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen fest, zum Beispiel Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrten für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiungen
- einen Schwerbehindertenausweis aus
- Wertmarken für die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr aus
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht zusammen.
Wesentliche Rechtsvorschriften
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV)
Unsere Leistungen:
Antrag auf erstmalige Feststellung von Behinderungen
Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung oder Feststellung von Merkzeichen
Feststellung einer Behinderung
Neufeststellung einer Behinderung
Verlängerung Schwerbehindertenausweis
Weitere Infos:
Merkblatt mit Ausfüllhinweisen SGB IX
Merkblatt zur Feststellung von Nachteilsausgleichen
Übersicht über Nachteilsausgleiche
Hinweisblatt zu den Merkzeichen G und Gl
Hinweisblatt zu den Merkzeichen H und BL
Hinweisblatt zum Merkzeichen aG
Hinweisblatt zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (aG-light)
Rechtliche Betreuung für Volljährige
Unter rechtlicher Betreuung wird die rechtliche Vertretung einer Person verstanden, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.
Soziales Entschädigungsrecht
Wenn jemand einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder verstorben ist aufgrund von
- Gewalttaten
- Ereignissen des 2. Weltkriegs (Bundesversorgungsgesetz)
- einer empfohlenen Impfung
- einer rechtstaatswidrigen Haft
- Militärdienst oder
- SED-Unrecht
können Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts in Betracht kommen. Möglich sind Renten (auch an Witwen, Waisen und Eltern), Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren sowie verschiedene andere Leistungen. Der Bereich soziales Entschädigungsrecht wird für sieben Landkreise zentral beim Landratsamt Rottweil bearbeitet.
Ihr Ansprechpartner: