Bodenauffüllungen und -abgrabungen
Aufgabe des Bodenschutzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde sind wir für den Vollzug des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes zuständig, einschließlich der darauf basierenden Rechtsverordnungen. Weiter befassen wir uns mit Fragen wie schonenden, sparsam und haushälterisch mit Boden und Fläche umgegangen wird.
Das erfolgt insbesondere durch:
vorsorgenden Bodenschutz
- fachtechnische Stellungnahmen zu Verfahren mit Flächeninanspruchnahme (Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Bau- und sonstige Genehmigungsvorhaben)
- bei Geländeauffüllungen und anderen Bodenverwertungen fachlich beraten, bewerten und überwachen, auf einen sparsamen Umgang mit Fläche, zum Beispiel durch Flächenrecycling, hinwirken
nachsorgenden Bodenschutz
- Bodenuntersuchungen zur Erkundung, Bewertung und Sicherung oder Sanierung von flächenhaften Bodenbelastungen (schädliche Bodenveränderungen) veranlassen
- Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen einschließlich Förderung erfassen, erheben, erkunden, bewerten, sanieren, sichern und kontrollieren
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen bearbeiten
Bodenauffüllungen und -abgrabungen:
Unsere Leistungen:
Leitfaden zum Umgang mit Erdaushub
Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen
Geländeauffüllungen - Fragen und Antworten
Geländeauffüllungen - Merkblatt