Häusliche Grünabfälle entsorgen
Allgemeine Informationen
Zum Grünabfall zählen beispielsweise Gras- und Heckenschnitt, Rasen, Heu, Stroh, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Gestecke, Abdeckreisig, Laub, Äste, Baumholz und Gehölzschnitt.
Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises zu bestimmten Sammelstellen bringen.
Zuständige Stelle
Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,
- welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
- was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Freigabevermerk
18.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg