Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
Allgemeine Informationen
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
Voraussetzungen
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensverlauf
Verfahrensverlauf
Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden.
Der Direktversand erspart eine erneute Vorsprache bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Durch den Direktversand des Führescheins fällt neben den allgemeinen Gebühren für die Beantragung zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 5,10 € an.
Einwilligung zum Direktversand
Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Fristen
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Kosten
Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten.
Rechtsgrundlage
- § 25 Ausfertigung des Führerscheins
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
Freigabevermerk
05.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg