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Untersuchung für Gerichte bei Zweifeln an der Prozess-, Haft- und Verhandlungsfähigkeit, bei gesetzlicher Betreuung und öffentlich-rechtlcher Unterbringung, bei der Hilfe zur Durchführung von Abstammungsnachweisen und Drogenscreenings

Untersuchung für Gerichte bei Zweifeln an der Prozess-, Haft- und Verhandlungsfähigkeit, bei gesetzlicher Betreuung und öffentlich-rechtlcher Unterbringung, bei der Hilfe zur Durchführung von Abstammungsnachweisen und Drogenscreenings

Das Gesundheitsamt führt Untersuchungen für Gerichte bei Zweifeln an der Prozess-, Haft- und Verhandlungsfähigkeit, bei gesetztlicher Betreuung und öffentlich-rechtlicher Unterbringung, bei der Hilfe zur Durchführung von Abstammungsgutachten und Drogenscreenings durch, wenn ein schriftlicher Auftrag einer öffentlichen Stelle vorliegt.