Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren oder Brandverhütungsschauen der Baurechtsbehörde werden oft Feuerwehrpläne nach DIN 14095 gefordert.
Diese Pläne enthalten eine Vielzahl an Informationen über die Gebäude und deren besondere brandschutztechnische Einrichtungen (Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Brandschutztüren, Brandabschnitte, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, usw.)
Die Pläne sind vom Gebäudeeigentümer nach den Vorgaben der Norm DIN 14095 einheitlich erstellen zu lassen. Die Feuerwehrpläne werden durch den Kreisbrandmeister geprüft und freigegeben.