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Jagdschein - Ausstellung oder Verlängerung beantragen

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 13 Uhr
Donnerstag 13 bis 17.30 Uhr

Allgemeine Informationen

Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.

Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.

Voraussetzungen

  • Mindestalter:
    • 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
    • 16 Jahre (Jugendjagdschein)
  • Bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.

Zuständige Stelle

Der Jagdschein wird in dem Landkreis/ Stadtkreis ausgestellt in dem Sie wohnen. Wohnen Sie hier bei uns im Schwarzwald-Baar-Kreis, ist die zuständige Stelle das Landratsamt Schwarzwald-Bar-Kreis, Untere Jagdbehörde in Donaueschingen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/ Landkreises zuständig in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.

Verfahrensablauf

Sie können die Jagdscheinverlängerung oder Neubeantragung persönlich während den Sprechzeiten oder vereinbarten Terminen vornehmen. Oder Sie können einen formlosen schriftlichen Antrag per Post stellen.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.

Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.

Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen.
Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.

Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
Diesen können Sie dann persönlich abholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen lassen.
Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.

Bearbeitungsdauer

  • Erstausstellung Jagdschein i.d.R. bis zu vier Wochen
  • Verlängerung Jagdschein i.d.R. bis zu zwei Wochen

Bitte beachten Sie, dass ein Postversand ins Ausland dazu führen kann, dass die Bearbeitungsdauer auf vier Wochen steigt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Erstausstellung eines Jagdscheins:

  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
  • Personalausweis
  • Ein Lichtbild
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 500.000€ für Personenschäden und 50.000€ für Sachschaden. Die Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Für Jagende aus dem Ausland braucht der Versicherungsnachweis eine Deckung für Deutschland.

Für die Verlängerung eines Jagdscheins:

  • Personalausweis
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 500.000€ für Personenschäden und 50.000€ für Sachschaden. Die Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
  • Jagdschein

Für Jagende aus dem Ausland:

  • Bei Erstaustellung: Strafregisterauszug aus dem jeweiligen Land (bspw. Schweiz), der höchstens 3 Monate alt ist
  • Für Jagende aus dem Ausland muss der Versicherungsnachweis eine Deckung für Deutschland aufweisen.
  • Zur Erstausstellung oder Verlängerung müssen Sie eine Erlaubnis von der zur Jagdausübungsberechtigten Person, in deren Jadgrevier Sie jagen möchten, vorlegen

Kosten

Antragsteller mit deutscher Jägerprüfung

Jagdscheinart
Gebühr
Jagdabgabe
Gesamt
1- Jahres-JS 58,00 €
50,00 €
108,00 €
3-Jahres-JS 116,00 €
150,00 €
266,00 €
Tages-JS
58,00 €
25,00 €
83,00 €
Jugend-JS (nur 1 Jahr)
58,00 €
50,00 €
108,00 €
Falkner 1-Jahres JS
46,00 €
50,00 €
96,00 €
Falkner 3-Jahres JS
92,00 €
150,00 €
242,00 €
Falkner-Tages-JS
46,00 €
25,00 €
71,00 €

Jägerprüfung des Heimatlands (anerkannt in Bden-Württemberg)

Jagdscheinart Gebühr Jagdabgabe Gesamt
 Ausländer 1- Jahres-JS 150,00 €
50,00 €
200,00 €
 Ausländer 3-Jahres-JS 210,00 €
150,00 €
360,00 €
 Ausländer Tages-JS 101,00 €
25,00 €
126,00 €
 Ausländer Falkner 1-Jahres JS 59,00 €
50,00 €
109,00 €
 Ausländer Falkner 3-Jahres JS 118,00 €
150,00 €
268,00 €
 Ausländer Falkner-Tages-JS 59,00 €
25,00 €
84,00 €
Zweitfertigung
38,00 €
0,00 €
38,00 €

In den Kosten enthalten ist die gesetzlich festgelegte Jagdabgabe. Sie wird verwendet für:

  • Jagdförderung
  • Jagdliche Forschung
  • Wildbiologische Forschung
  • Wildschadensverhütung

Rechtsgrundlage

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG):

  • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
  • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
  • § 28 Jagdabgabe

Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) (pdf)

Bundesjagdgesetz (BJagdG):

  • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
  • § 16 Jugendjagdschein
  • § 17 Versagung des Jagdscheins
  • § 18 Entziehung des Jagdscheins

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

Freigabevermerk

11.09.2029 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg