Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
Allgemeine Informationen
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Voraussetzungen
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensverlauf FS
Verfahrensverlauf
Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Fristen
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
Kosten
Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
27.07.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg