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Antrag auf Verzicht der Pflanzenschutzmitteluntersuchung

Allgemeine Informationen

Viele Bewohner im Schwarzwald-Baar-Kreis beziehen ihr Trinkwasser durch die Gemeinde-Trinkwasserversorgung. Doch es gibt auch einige, deren Trinkwasser aus einer eigenen Quelle oder einem Hausbrunnen stammt und die eine Kleinanlage betreiben, sogenannte Eigenwasserversorger. Wer sein Wasser aus eigener Quelle bezieht, muss eine entsprechende Trinkwasserqualität nachweisen. Wenn das Wasser dann an Dritte im Rahmen einer gewerblichen Nutzung abgegeben wird muss das Gesundheitsamt eine noch umfangreichere Untersuchung des Trinkwassers einfordern als bisher. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann der Verzicht auf die Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln bei Eigenwasserversorgungsanlagen in Waldlage beantragt werden.

Vorraussetzungen

Dem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn

a) das gesamte Einzugsgebiet der Quelle/n Waldgebiet ist.

b) im Quelleneinzugsgebiet in den letzten 5 Jahren keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden (für Staats- und Kommunalwald erfolgt diese Prüfung behördenintern. Im Falle von Privatwald ist zudem eine Selbsterklärung aller Waldbesitzer einzureichen, deren Flächen im Quelleneinzugsgebiet liegen).

c) der Waldbesitzer nach FSC oder PEFC zertifiziert ist.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist das Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist unterschrieben und mit allen genannten notwendigen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

1. Flurstücksgenauer Lageplan der Quelle und des grobabgegrenzten Quelleneinzugsgebiets

2. Bei eigenem Privatwald im Quelleneinzugsgebiet eine Selbsterklärung

3. Bei fremden Privatwald im Quelleneinzugsgebiet eine Selbsterklärung des/der Waldbesitzer

4. Unterschriebener Antrag

Kosten

Der Antrag ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

§ 14 Trinkwasserverordnung