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Aufschaltung von Brandmeldeanlagen

Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Schwarzwald-Baar-Kreis

Bei Brandmeldeanlagen handelt es sich um Anlagen zur Früherkennung einer Brandgefahr. Mit Brandmeldeanlagen sollen Brände in der Entstehungsphase unverzüglich erkannt werden, damit wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können. Sie dienen dem Schutz von Leben und Sachwerten. Geht von einem Gebäude eine erhöhte Brandgefahr aus oder können viele Personen in Gefahr geraten, müssen die Gebäude über eine Brandmeldeanlage verfügen. Der Einbau kann aus baurechtlichen Gründen gefordert werden.

Brandmeldeanlagen können über eine Alarmübertragungsanlage direkt an die Integrierte Leitstelle des Schwarzwald-Baar-Kreises angeschlossen werden. Somit wird beim Auslösen der Brandmeldeanlage automatisch die Meldung an die Leitstelle weitergeleitet, welche dann umgehend die örtlich zuständige Feuerwehr alarmiert.

Die Brandmeldeanlagen unterliegen besonderen technischen Regelwerken. Sie dürfen nur dann auf die Integrierte Leitstelle aufgeschaltet werden, wenn sie den "Technischen Anschaltbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf das Einsatzleitsystem Feuerwehr im Schwarzwald-Baar-Kreis" entsprechen.