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Brand- und Katastrophenschutz

Organisationen im Bevölkerungsschutz Yvonne Huber
Organisationen im Bevölkerungsschutz
Yvonne Huber

Das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz erledigt die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde nach dem Feuerwehrgesetz und nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz. Dazu zählt beispielsweise die Aus- und Fortbildung für die Feuerwehren des Landkreises zu organisieren. Zur Bekämpfung von Katastrophen werden vorbeugenden Maßnahmen getroffen, beispielsweise indem Alarm- und Einsatzpläne aufgestellt werden. Für die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen, der Polizei und Bundeswehr gibt es regelmäßig Übungen.

Der Landkreis betreibt außerdem gemeinsam mit der DRK Rettungsdienst Schwarzwald-Baar gGmbH die Integrierte Leitstelle. Damit wird sichergestellt, dass Notrufe angenommen und Einsatzeinheiten alarmiert werden.

Übersicht der Aufgaben des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz

Feuerwehrwesen

Für die Feuerwehren sind nach dem Feuerwehrgesetz die Städte und Gemeinden verantwortlich. Der Landkreis hat die Aufgabe der Aufsicht über die Feuerwehren. Die Fachaufsicht obliegt dabei dem Kreisbrandmeister. Er bearbeitet die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten, berät die Gemeinden und kann bei Einsätzen die technische Leitung übernehmen. Außerdem ist der Kreisbrandmeister der Ansprechpartner für den vorbeugenden abwehrenden Brandschutz.

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Zivil- und Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg ist eine Länderangelegenheit. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und dafür notwendige, spezielle Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Vorbeugende Maßnahmen sind beispielsweise Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen, sowie die Bürgerinnen und Bürger über mögliche Vorsorgemaßnahmen zu informieren.

Weitere Infos:

Informationen und Handlungsempfehlungen für den Krisen- und Katastrophenfall

Zivil- und Katastrophenschutz

Integrierte Leitstelle

Der Schwarzwald-Baar-Kreis betreibt gemeinsam mit der DRK Rettungsdienst Schwarzwald-Baar gGmbH die Integrierte Leitstelle. Diese stellt die Annahme von Notrufen und die Alarmierung der Einsatzeinheiten sicher.

Egal ob medizinischer Notfall, Brand oder Unfall - über die europaweite Notrufnummer 112 können Sie jederzeit Hilfe herbeirufen. Die Disponenten auf der Leitstelle erfragen dazu alle notwendigen Informationen. Vielen dürften hierzu noch die "fünf W´s" bekannt sein. Im Zuge der Vereinfachung für den Anrufer wurde diese Vorgehensweise allerdings geändert und durch die 2-W-Regel ersetzt. Bei Ihrer Notruf-Meldung sollten Sie deshalb folgende beiden Punkte beachten:

        • Wo ist das Ereignis?
          Geben Sie den genauen Ort des Ereignisses an, z. B. Stadtteil, Straße, Hausnummer,  Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen. 
        • Warten Sie auf Rückfragen! Alle weiteren Fragen werden durch den Disponenten gestellt.
          Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch durch die Leistelle beendet wurde.

So können dann sofort alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Nicht verwechselt werden sollte die Notrufnummer 112 mit der »Ärzte-Hotline« 116 117 des Kassenärztlichen Notdienstes. Unter dieser bundeseinheitlichen Nummer können sich Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen außerhalb der normalen Praxiszeiten an einen allgemeinmedizinischen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln lassen. In Baden-Württemberg ist diese Hotline aus den Fest- und Mobilfunknetzen sowie die Notrufnummer gebührenfrei.

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Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst

Die Beobachtung und Beratung aller Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Schwarzwald-Baar-Kreis ist Aufgabe des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst. Dies ist ein paritätisch besetztes Gremium aus Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Mitglieder werden vom Landrat berufen. Auch der Landkreis selbst gehört dem Bereichsausschuss mit beratender Stimme an.

Außerdem übt der Landkreis die Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst aus. Der Landkreis bestellt ebenso die Leitenden Notärzte und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst und führt mit diesen regelmäßige Fortbildungen durch.