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Feuerwehrwesen


Für die Feuerwehren sind nach dem Feuerwehrgesetz die Städte und Gemeinden verant­wortlich. Jede Gemeinde ist verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Der Landkreis hat die Aufsicht über das Feuerwehrwesen. Die Fachauf­sicht obliegt dabei dem Kreisbrandmeister. Er bearbeitet die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten, berät die Gemeinden und kann bei Einsätzen die technische Leitung übernehmen. Außerdem ist der Kreisbrandmeister Ansprechpartner für den vorbeugenden abwehrenden Brandschutz.

Aufbau und Organisation der Feuerwehr

Welche Arten von Feuerwehren gibt es?

Die gesetzliche Regelung bezüglich des Feuerwehrwesens obliegt in Deutschland den einzelnen Ländern. In Baden-Württemberg gibt es das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, in dem die Arten von Feuerwehren definiert sind.

Gemeindefeuerwehr

Wie der Name schon sagt, sind die Gemeindefeuerwehren öffentliche Einrichtungen der Gemeinden, das heißt diese Feuerwehren werden von den Gemeinden aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Die Kommunen gehen damit ihrer Pflichtaufgabe nach, für den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfe zu sorgen. Eine Gemeindefeuerwehr kann eine Abteilung Freiwillige Feuerwehr, eine Abteilung Berufsfeuerwehr haben oder eine Pflichtfeuerwehr sein.

Freiwillige Feuerwehr

Die absolut häufigste Art der Feuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr. Alle Gemeinden im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis verfügen über eine Freiwillige Feuerwehr, auch in den meisten Ortsteilen einer Gemeinde ist eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Insgesamt gibt es im Landkreis 20 Freiwillige Feuerwehren. Die Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr sind in der Regel ehrenamtlich tätig und bekommen kein Geld für ihr Engagement. Bei Bedarf kann eine Gemeinde aber auch hauptberufliche Kräfte in einer Freiwilligen Feuerwehr beschäftigen. Sind mindestens sechs hauptamtliche Kräfte ständig einsatzbereit, so spricht man von einer ständigen Wache.

Berufsfeuerwehr

Die Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern stellen eine Berufsfeuerwehr auf. Wie bei einer ständigen Wache ist die Berufsfeuerwehr rund um die Uhr einsatzbereit, jedoch mit deutlich erhöhter Mindestbesetzung. In Baden-Württemberg gibt es in den Städten Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart, Reutlingen, Freiburg, Heilbronn und Pforzheim eine Berufsfeuerwehr. Ulm besitzt eine Ausnahmegenehmigung und hält eine Art ständige Wache vor.

Pflichtfeuerwehr

Kommt keine Freiwillige Feuerwehr zustande - in der Regel ist das bei weniger als 20 Mitgliedern der Fall - und verfügt eine Gemeinde nicht über eine Berufsfeuerwehr, so muss die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr aufstellen. In diesem Fall werden Gemeindebewohner im Alter zwischen 18 und 60 Jahren per Verpflichtungsbescheid auf eine bestimmte Zeit zum Feuerwehrdienst verpflichtet. Die Pflichtfeuerwehr ist eine extrem seltene Form der Feuerwehr, deutschlandweit wurden 2015 nur drei Pflichtfeuerwehren gemeldet.

Werkfeuerwehr

Eine Werkfeuerwehr ist eine staatlich anerkannte Feuerwehr von Betrieben oder sonstigen Einrichtungen. Dort ist die Werkfeuerwehr für den abwehrenden Brandschutz, für die technische Hilfe und für Sicherheitswachen verantwortlich. Um eine staatliche Anerkennung zu erhalten, müssen Werkfeuerwehren gesetzlich geregelte Voraussetzungen wie zum Beispiel im Aufbau, Ausrüstung und Ausbildung einer Gemeindefeuerwehr gleichgestellt sein. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es sechs Werkfeuerwehren.

Jugendfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehren bieten Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren eine sinnvolle und zuverlässige Freizeitbeschäftigung im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit. Sie dienen außerdem dazu, ihre Mitglieder für den Einsatz in den Einsatzabteilungen vorzubereiten.

Feuerwehrtechnische Beamten

Das Land bestellt bei jedem Regierungspräsidium einen Bezirksbrandmeister und beim Innenministerium einen Landesbranddirektor. Jeder Landkreis bestellt einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter werden als Ehrenbeamte berufen. Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Vertreter werden die Feuerwehrkommandanten der Gemeinde- und Werkfeuerwehren im Landkreis angehört. Die Kreisbrandmeister, die Bezirksbrandmeister und der Landesbranddirektor bearbeiten die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten der jeweiligen Behörde. Sie können bei Übungen und Einsätzen im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit die Technische Einsatzleitung übernehmen. In diesem Fall haben sie gegenüber den Angehörigen der Feuerwehr die gleichen Befugnisse wie der Feuerwehrkommandant.

Sonderfahrzeuge und -einheiten des Landkreises

Für besondere Einsatzarten hält der Landkreis eigene Einheiten vor, welche über Spezialfahrzeuge, -ausrüstung und -ausbildung verfügen:

Zentrale Atemschutzwerkstatt

Der Schwarzwald-Baar-Kreis betreibt bei der Feuerwehr Donaueschingen eine Zentrale Atemschutzwerkstatt.

Hier findet die Reinigung, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten, Druckluftflaschen, Schutzmaske und Chemikalienschutzanzügen der angeschlossenen Gemeinde- und Werkfeuerwehren des Landkreises statt. Die in Einsätzen gebrauchten und mit Rauchgasen verschmutzten Gerätschaften werden gereinigt, desinfiziert und auf eventuelle Schäden überprüft.

Zentrales Atemschutzzentrum

Der Schwarzwald-Baar-Kreis unterhält zusammen mit dem Landkreis Tuttlingen ein gemeinsames Atemschutzzentrum. Hier werden die Atemschutzgeräteträger ausgebildet. Für die Bekämpfung von Bränden im Inneren von Gebäuden oder beim Retten von Menschen aus giftigem Rauch sind die Anforderungen an die Feuerwehrleute enorm. Dafür ist eine weitreichende und immer wiederkehrende Aus- und Fortbildung zwingend notwendig. Die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren umfasst deshalb nicht nur eine einmalige Einweisung, sondern auch verpflichtend jährliche Wiederholungsübungen. Diese finden statt, um den besonderen körperlichen und fachlichen Anforderungen gerecht zu werden. Außerdem ist so eine wiederkehrende Kontrolle der Leistungsfähigkeit gewährleistet.

Jährlich sind rund 700 Feuerwehrangehörige aus dem Landkreis Tuttlingen und rund 1.000 aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zur Fortbildung in der Atemschutzübungsanlage. Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen wird zentral vom Landratsamt koordiniert. Wesentliche Voraussetzung für diese Ausbildung sind geeignete Übungsmöglichkeiten. Diese können in einer Atemschutzübungsanlage geboten werden.
Die Landkreise Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis haben daher in Tuttlingen ein neues gemeinsames Atemschutzzentrum gebaut. Dieses ist nach rund einem Jahr Bauzeit im Oktober 2016 fertiggestellt worden.

Weitere Infos:

Das Zentrale Atemschutzzentrum

Ausbildung von Feuerwehrangehörigen

Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen wird im regelmäßigen Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehren auf Gemeindeebene, in Lehrgängen auf Kreisebene und darauf aufbauend an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg durchgeführt. Der Kreisbrandmeister hat die Gesamtverantwortung für die Organisation, Durchführung und Abnahme der Lehrgänge für die kreisangehörigen Gemeinden- sowie Werkfeuerwehren. Er prüft den Bedarf und die fachtechnischen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrgängen. Auf Kreisebene ist er außerdem für die Koordinierung, verwaltungsmäßige Umsetzung, Durchführung und Überwachung der Ausbildung zuständig.

Leistungswettkämpfe

Zur Förderung der feuerwehrtechnischen Ausbildung und der Vorbereitung auf die Anforderungen bei Einsätzen der Feuerwehren wird vom Land Baden-Württemberg das Feuerwehr-Leistungsabzeichen verliehen. Hierzu werden im Landkreis jährlich Wettkämpfe zum Erwerb der Leistungsabzeichen in den Stufen Bronze, Silber und Gold durchgeführt. In den Wettkämpfen werden Elemente wie ein Löschangriff und einfache technische Hilfeleistung abverlangt. Darüber hinaus können die Fahrer von Löschfahrzeugen durch Ablegen einer Fahrübung das Abzeichen Geschicklichkeitsprüfung erlangen.

Ehrungen von Feuerwehrangehörigen

Langjährige, treue Mitglieder der Feuerwehren können auf Antrag des Kommandanten oder des Bürgermeisters für eine Dienstzeit von 15, 25, 40 und 50 Jahren eine Ehrung des Landes Baden-Württemberg erhalten (Feuerwehr Ehrenzeichen). Die Ehrung wird in der Regel vom Bürgermeister, dem Kreisbrandmeister oder einem Kreisbrandmeister-Stellvertreter durchgeführt. Weitere mögliche Ehrungen für verdiente Feuerwehrangehörige sind das Deutsche Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber und in Gold. Diese können über den Kreisfeuerwehrverband Schwarzwald-Baar-Kreis beantragt werden.

Eine Übersicht der Dienstgrade sowie der in Zusammenhang stehenden Beförderungen im Feuerwehrwesen mit den notwendingen Voraussetzungen finden Sie hier Dienstgrade und Beförderungen der Feuerwehrangehörigen

Feuerwehrwesen / Kreisbrandmeister

Für die Feuerwehren sind nach dem Feuerwehrgesetz die Städte und Gemeinden verantwortlich. Der Landkreis hat die Aufgabe der Aufsicht über die Feuerwehren. Die Fachaufsicht obliegt dabei dem Kreisbrandmeister. Er bearbeitet die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten, berät die Gemeinden und kann bei Einsätzen die technische Leitung übernehmen. Außerdem ist der Kreisbrandmeister der Ansprechpartner für den vorbeugenden abwehrenden Brandschutz.

Weitere Infos:

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz beinhaltet Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und zum Schutz vor deren Auswirkungen. Insbesondere durch bauliche Maßnahmen soll entgegengewirkt werden, dass Brände entstehen und sich ausbreiten können. Außerdem soll sichergestellt werden, dass eine Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr möglich sind. Der vorbeugende Brandschutz ist eine Teilaufgabe des Kreisbrandmeisters. Er wird hier als Brandschutzsachverständiger für das Baurechtsamt tätig und erstellt die Stellungnahmen der Feuerwehr im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.

Ansprechpartner:

Brandverhütungsschauen

Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie muss daher in allen baulichen Anlagen und Räumen durchgeführt werden, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann. Die Brandverhütungsschauen werden grundsätzlich in Abständen von höchstens fünf Jahren von der zuständigen Baurechtsbehörde durchgeführt. Der Kreisbrandmeister wirkt bei den Brandverhütungsschauen als Vertreter der Feuerwehren des Landkreises mit.

Der Brandverhütungsschau unterliegen insbesondere Hoch- und Krankenhäuser, Kranken- und Altenpflegeheime, Beherbergungsbetriebe, Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Diskotheken, Gewerbebetriebe, Lagerräume und Ähnliches.

Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren oder Brandverhütungsschauen der Baurechtsbehörde werden oft Feuerwehrpläne nach DIN 14095 gefordert. Diese Pläne enthalten eine Vielzahl an Informationen über die Gebäude und deren besondere brandschutztechnische Einrichtungen (Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Brandschutztüren, Brandabschnitte, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, usw.) Die Pläne sind vom Gebäudeeigentümer nach den Vorgaben der Norm DIN 14095 einheitlich erstellen zu lassen. Die Feuerwehrpläne werden durch den Kreisbrandmeister geprüft und freigegeben.

Unsere Leistungen:

Feuerwehrzeitung

Im regelmäßigen Abstand von einem Jahr erstellt der Kreisfeuerwehrverband das Informationsheft der Feuerwehren im Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit dieser Zeitschrift haben die Leserinnen und Leser die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Arbeit der Feuerwehren im zurückliegenden Jahr zu verschaffen. Die Zeitschrift ist ein hervorragendes Mittel, um die Öffentlichkeit über die vielfältigen Aufgaben und Aktivitäten der Feuerwehren im Schwarzwald-Baar-Kreis zu informieren und aufzuzeigen, was unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte alles geleistet haben.