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Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

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Beistandschaft des Jugendamts anfragen

Allgemeine Informationen

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.

Hinweis: Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Nur wenn das Jugendamt das Kind vor Gericht vertritt, ist die Vertretung durch Sie oder einen Anwalt ausgeschlossen.

Das Team Beistandschaften befindet sich aktuell in einer personell sehr eingeschränkten Leistungsfähigkeit.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der sehr vielen Zuschriften und E-Mails, welche uns täglich erreichen, nicht alle Angelegenheiten innerhalb weniger Tage beantworten können – zumal diese oftmals auch mit komplexen Fragestellungen und Prüfungen verbunden sind.

Eingehende Vorgänge werden nach Dringlichkeit bearbeitet. Es kann aber zu längeren Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten kommen.

Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, weisen wir darauf hin, dass dieses auch über privat beauftragte Rechtsanwälte möglich ist.

Voraussetzungen

  • Ihnen steht die alleinige elterliche Sorge zu oder
  • das Kind lebt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge überwiegend bei Ihnen.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Mutter geworden und nicht verheiratet sind, erhalten Sie unmittelbar nach der Geburt vom Jugendamt das Angebot zur Unterstützung. Dieses Angebot betrifft die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Für den Antrag auf eine Beistandschaft ist die Schriftform vorgeschrieben. Diese kann zwar durch die elektronische Form ersetzt werden, jedoch benötigen Sie hierfür eine qualifizierte elektronische Signatur. Besprechen Sie den Antrag vorher mit dem zukünftigen Beistand.

Die Beistandschaft beginnt, sobald Ihr Antrag beim Jugendamt eingegangen ist. Eine Bestätigung erhalten Sie nicht.

Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie können sie jederzeit schriftlich beenden und jederzeit wieder beantragen. Die Beistandschaft endet auch, wenn das Kind gewöhnlich im Ausland lebt.

Sie können sie jederzeit, auch nachträglich, auf einzelne Aufgaben beschränken, beispielsweise auf die Feststellung der Vaterschaft.

Bei der Feststellung der Vaterschaft nimmt der Beistand zunächst Kontakt zu dem vermeintlichen Vater auf. Erreicht er keine Anerkennung der Vaterschaft, stellt er im Namen des Kindes einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim zuständigen Familiengericht.

Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüche für das Kind fordert der Beistand den unterhaltspflichtigen Elternteil auf, Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen und den anschließend vom Beistand berechneten Unterhaltsanspruch in Form einer vollstreckbaren Urkunde freiwillig anzuerkennen. Lehnt er die Anerkennung ab, beispielsweise weil er die Berechnung für falsch hält, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Fristen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
  • falls vorhanden: Unterhaltsurkunden oder Beschlüsse oder Urteile über Unterhaltsverpflichtungen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

{}; Sozialministerium Baden-Württemberg

Allgemeine Informationen

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.