Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt hat ein breitgefächertes Aufgabengebiet: Vom klassischen Infektionsschutz, wie der Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen, der Tuberkulosebekämpfung, der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und der AIDS-Beratung, über die Gutachtenerstellung für Behörden, die Trink- und Badewasserüberwachung und der Aufgabe der Einschulungsuntersuchungen.
Außerdem bis hin zu neuen Schwerpunkten im Rahmen von „Public Health“, wie etwa der Gesundheitsberichterstattung, der Kommunalen Gesundheitskonferenz mit Netzwerk- und Präventionsarbeit sowie der Gesundheitsplanung.
Organisation und Verwaltung
Das Sachgebiet Organisation und Verwaltung beinhaltet sämtliche inneren Abläufe des Gesundheitsamtes, wie zum Beispiel: Telefonzentrale, Anmeldung, Auskunft, Zentraldatei und Aktenverwaltung, Haushalts- und Rechnungswesen, Beschaffungswesen und Schreibdienst.
Gutachterwesen
Das Gesundheitsamt erstattet für Behörden und öffentliche Träger Gutachten. Zu den in der Gesellschaft schwer zugänglichen Themen AIDS und Prostitution werden Sprechstunden angeboten.
Wichtige Leistungen:
Infektionsschutz, Umwelthygiene und Beratung
Das Gesundheitsamt bewertet gesundheitliche Risiken die durch epidemiologische relevante Keime, Mikroorganismen und Viren entstehen können.
Wichtige Leistungen:
Zum SachgebietKinder- und Jugendgesundheitsdienst
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes zum Zeitpunkt der Untersuchung festgestellt sowie Daten zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge erhoben.
Die Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit im Schwarzwald-Baar-Kreis besucht die Kinder in Kindertagesstätten und Schulen.
Gesundheitsberichterstattung, -planung, -förderung und Prävention
Die Aufgaben der Gesundheitsämter fokussieren sich auf Gesundheitsschutz- und Public-Health-orientierte Schwerpunkte (Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung und Gesundheitsförderung), wodurch die kommunalen Ebene gestärkt wird.
Regionale und vernetzte Gesundheitspolitik, Gesundheit und gesunde Lebenswelten werden mittlerweile im Rahmen der kommunalen Grundversorgung als ein essentieller Standortfaktor gesehen.
Facharztweiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen
Die Weiterbildung zum Facharzt Öffentliches Gesundheitswesen ist für uns von zentraler Bedeutung.
Das Gesundheitsamt bietet für Ärzte in Weiterbildung die volle Weiterbildungszeit von 27 Monaten zum Facharzt Öffentliches Gesundheitswesen. Zudem übernimmt das Gesundheitsamt die anfallenden Aufwendungen für den erforderlichen Amtsarztkurs und gewährt die erforderliche Abordnung für drei Monate im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie.
Die erforderliche Weiterbildungszeit in der Patientennahen Versorgung von 24 Monaten sollte idealerweise vor einer Tätigkeit im Gesundheitsamt abgeleistet werden.
Die Weiterbildung kann in Vollzeit oder in Teilzeit abgeleistet werden.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Amtsleitung wenden.