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Wohngeld

Als Wohngeld bezeichnet man den Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder Belastung (Lastenzuschuss). Es dient zur Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WOGG) mit den dazugehörigen Verordnungen und Richtlinien.

Berechnungsgrößen des Wohngeldes sind

  • Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
  • Zu berücksichtigende Miete oder Belastung
  • Das zu berücksichtigende Gesamteinkommen


Der Wohngeldanspruch errechnet sich nach der Berechnungsformel nach § 19 Abs. 1 WOGG. Der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ermöglicht Ihnen einen ersten Überblick des zustehenden Wohngeldanspruchs.
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html 

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