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Definition und Aufgaben einer Integrierten Leitstelle

Eine Leitstelle ist eine ständig mit Personal besetzte und mit Informations- und Kommunikationssystemen ausgestattete Einrichtung, die Notrufe entgegennimmt und unverzüglich Maßnahmen trifft, um Personal, Fahrzeuge und Geräte zu entsenden. Sie alarmiert, koordiniert und lenkt Einsatzkräfte und unterstützt die Einsatzleitung.
Sie erfüllt ihre Aufgaben technisch, organisatorisch und personell sowohl für die Feuerwehr als auch für den Rettungsdienst. Der Rettungsdienst umfasst hierbei sowohl die Notfallrettung als auch den Krankentransport, einschließlich der Berg-, Luft- und Wasserrettung. Die Leitstelle nimmt auch Aufgaben im Katastrophenschutz, Hausnotruf und den vertragsärztlichen Notdienst wahr. In einer Integrierten Leitstelle erledigt jeder Disponent alle anfallenden Aufgaben unter Nutzung einheitlicher Technik und nach gleichen Organisationsregeln.

Aufgaben

  • Annahme von Notrufen und Hilfeersuchen, zum Beispiel aus Notruf „112“, Krankentransportersuchen, Brandmeldeanlagen, Fernsprechanschlüssen, Direktleitungen, Hausnotruf
  • Beratung per Telefon für Sofortmaßnahmen bei medizinischen und allgemeinen Notfällen
  • Weiterleitung von polizeispezifischen Notrufen an das Lage- und Führungszentrum des Polizeipräsidiums Konstanz

Zuordnung der Einsatzkräfte und der zuständigen Stellen

  • Auswahl zum gemeldeten Ereignis zu alarmierenden Einheiten
  • Anwendung von Alarmplänen, Indikationskatalogen und Dispositionsstrategien

Alarmierung der Einsatzkräfte

  • Auswahl und Bedienung der optimalen Alarmierungseinrichtung für die festgelegte Einheiten, zum Beispiel Alarm über digitale Anlage Funkmeldeempfänger, Personenruf und Telefon
  • Alarmierung der Einsatzkräfte von Feuerwehr, Notfallrettung, Krankentransport und Katastrophenschutzdienst sowie rettungsdienstnaher Kräfte wie zum Beispiel Helfer vor Ort, Notfallnachsorge

Unterstützung der Einsatzleitung

  • Funktion als Führungsmittel der Einsatzleitung
  • Bereitstellung von Informationen, zum Beispiel über Anfahrten, Spezialobjekte, Gefahrgut/Gefahrstoffe, spezielle Einsatzmittel, einsatzbezogene Erkenntnisse
  • Vermittlung von Betten (Auswahl eines geeigneten Zielkrankenhauses)
  • Vermittlung von Spezialisten, zum Beispiel medizinisches Fachpersonal, TUIS
  • Herstellung und Aufrechterhaltung der Fernmeldeverbindungen zu allen Einsatzfahrzeugen
  • Überwachung des Funkverkehrs
  • Abfrage von Status- und Lagemeldungen
  • Abwicklung standardisierter Alarmierungsabläufe
  • Dokumentation des Einsatzgeschehens
  • Zusammenarbeit mit dem Landratsamt als Untere Katastrophenschutzbehörde, dem Polizeipräsidium und den Polizeirevieren und mit benachbarten Leitstellen und der Oberleitstelle Baden-Württemberg

Information anderer Stellen

  • Benachrichtigung von Polizei, Fachbehörden, Krankenhäusern und politischen Vertretern (zum Beispiel Landrat)
  • Information der zuständigen Katastrophenschutzbehörde
  • Benachrichtigung der Energieversorgungsunternehmen sowie anderer zuständiger Betriebe und Einrichtungen

Einsatzvorbereitende Maßnahmen

  • Führen eines Nachweises über die Aufnahme und Dienstbereitschaft der im Rettungsdienstbereich gelegenen Krankenhäuser (§ 29 Abs. 4 LKHG)
  • Führen von Übersichten über den vertragsärztlichen Notdienst, die dienstbereiten Apotheken, die Informationsstellen für Vergiftungen und Verbrennungen, die Blutspendenzentrale und die Druckkammern
  • Erstellen und Pflegen von Einsatzunterlagen (Datenbanken, Karteien) zum Beispiel Objekte, Straßensperrungen, Anfahrten, Einsatzmittel, Nachschub- und Ergänzungsmittel, Adressen, Telefonnummern, Bettennachweis
  • Praktische Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals
  • Betreuung der Technik

Dokumentation

• Bedienung und Wartung der Dokumentationsanlage
• Protokollführung bei Einsätzen
• Erstellen von Berichten und Statistiken

Vermittlung und Übernahme von Dienstleistungen

  • Hausnotruf
  • Annahme und Weitergabe von Warnmeldungen über Hochwasser, Sturm und Unwetter