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Bodenauffüllungen und -abgrabungen

Aufgabe des Bodenschutzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde sind wir für den Vollzug des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes zuständig, einschließlich der darauf basierenden Rechtsverordnungen. Weiter befassen wir uns mit Fragen wie schonenden, sparsam und haushälterisch Umgangs mit Boden und Fläche umgegangen wird.

Das erfolgt insbesondere durch:

vorsorgenden Bodenschutz

  • fachtechnische Stellungnahmen zu Verfahren mit Flächeninanspruchnahme (Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Bau- und sonstige Genehmigungsvorhaben)
  • bei Geländeauffüllungen und anderen Bodenverwertungen fachlich beraten, bewerten und überwachen,
  • auf einen sparsamen Umgang mit Fläche, zum Beispiel durch Flächenrecycling, hinwirken

nachsorgenden Bodenschutz

  • Bodenuntersuchungen zur Erkundung, Bewertung und Sicherung oder Sanierung von flächenhaften Bodenbelastungen (schädliche Bodenveränderungen) veranlassen
  • Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen einschließlich Förderung erfassen, erheben, erkunden, bewerten, sanieren, sichern und kontrollieren
  • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen bearbeiten

Bodenauffüllungen und -abgrabungen:


Unsere Leistungen:

Leitfaden zum Umgang mit Erdaushub

Boden ein schützenswertes Gut - Berücksichtigung des Schutzguts Boden in der Bauleitplanung
Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen
Geländeauffüllungen - Fragen und Antworten
Geländeauffüllungen - Merkblatt