Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Allgemeine Informationen
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
- die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
- die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Zuständige Stelle
die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde,
- in deren Zuständigkeitsbereich der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder
- in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Kosten
je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis
Bearbeitungsdauer
in der Regel: zwei Wochen
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
- § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 Achslast und Gesamtgewicht
Freigabevermerk
12.09.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Antragstellung bitte über VEMAGS
Antragstellung bitte über VEMAGS
Großraum- und Schwerlasttransporte:
Bitte beantragen Sie Ihre Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. Ihre Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem bundesweit eingesetzten, internetbasierenden Verfahren VEMAGSVEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte)
Sollten Sie sich schon registriert haben geht es hier direkt zum VEMAGSVEMAGS-Login.