Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe
Das Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe ist eines der größten Ämter im Landratsamt. Neben der kommunalen Sozialhilfe werden auch staatliche Leistungen, zum Beispiel die Versorgung von Schwerbehinderten, die Unterbringung von Spätaussiedlern und Asylbewerbern erbracht.
Sozialhilfe
Das Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe sichert den Lebensunterhalt für Menschen, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, wenigstens drei Stunden täglich zu arbeiten oder die das Renteneintrittsalter erreicht haben.
Wichtige Leistungen:
Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege umfasst ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen für pflegebedürftige Personen, die kein ausreichendes Einkommen und Vermögen haben, um ihren pflegebedingten Bedarf zu bezahlen und keine oder keine ausreichenden Leistungen von der Pflegeversicherungskasse erhalten.
Eingliederungshilfe
Zur Eingliederungshilfe gehören Leistungen des Amtes für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe, die Menschen mit Handicap in verschiedenen Lebensbereichen unterstützen sollen.
Wichtige Leistungen:
Sondergesetzliche Sozialleistungen
Das Sachgebiet Sondergesetzliche Sozialleistungen umfasst das Amt für Ausbildungsförderung, die Wohngeldstelle, die Schuldnerberatung und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Personenkreis der Wohngeldempfänger.
Wichtige Leistungen:
Versorgungsamt
Das beim Landratsamt eingegliederte Versorgungsamt ist für das Betreuungsrecht, das Schwerbehindertenrecht und das soziale Entschädigungsrecht zuständig.
Wichtige Leistungen:
Asyl und Integration
Die Flüchtlingsströme nach Europa haben immer mehr zugenommen und für eine große Anzahl der Flüchtlinge ist Deutschland Ziel Nummer eins. Es sind unterschiedliche Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft dabei stellen muss.
Wichtige Leistungen:
Zum Sachgebiet