Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet Hilfestellung, Beratung und Begleitung für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Welche Aufgaben hat die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Sozialpädagogen machen sich in Gesprächen ein Bild von der Persönlichkeit, dem Umfeld und der Entwicklung des jungen Menschen. Das Gericht erhält im Anschluss einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse, mit Vorschlägen zu erzieherischen Maßnahmen. Hierdurch soll das Gericht in die Lage versetzt werden, eine am Jugendgerichtsgesetz orientierte und damit vom Erziehungsgedanken geleitete Entscheidung zum Abschluss des Verfahrens treffen zu können.
Was sind die Folgen einer möglichen Straftat?
- Ableistung gemeinnütziger Arbeit
- Geldauflage
- Anti-Gewalt-Training
- Verkehrserziehungskurs
- Betreuungsweisung
- Leseweisung
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Schadenswiedergutmachung
- Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung
- Jugendarrest