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Fragen und Antworten

Darf ich einer Berufstätigkeit nachgehen, wenn ich ein Pflegekind aufnehme?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Berufstätigkeit auszuüben. Berücksichtigt werden sollte dabei allerdings das Alter und der Entwicklungsstand des Pflegekindes.

Braucht jedes Pflegekind ein eigenes Zimmer?

Es ist nicht zwingend notwendig, dass das Pflegekind ein eigenes Zimmer hat.

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Pflegefamilien haben Anspruch auf Pflegegeld. Es gibt darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten, ergänzend finanzielle Förderung für das Pflegekind zu erhalten, um die individuellen Bedarfe abzudecken. Trotzdem sollten Pflegefamilien nicht vom Pflegegeld abhängig sein.

Haben Pflegeeltern Anspruch auf Elternzeit?

Ja. Bei Vollzeitpflege, die auf Dauer angelegt ist, sind sie leiblichen Eltern gleichgestellt und können bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen.

Wird ein Mindestalter / Höchstalter für Pflegepersonen festgeschrieben?

Grundsätzlich sollten Pflegepersonen nachweisen, dass sie für die Pflege eines Kindes geeignet sind. Eine gewisse Lebenserfahrung wird deshalb erwartet, so dass von einem Mindestalter von 25 Jahren ausgegangen wird.
Bezüglich des Höchstalters wird davon ausgegangen, dass der Altersabstand nicht zu groß sein sollte, damit den Bedürfnissen des Einzelfalls entsprochen werden kann.

Wie lange bleiben Pflegekinder in der Pflegefamilie?

Manche Pflegekinder können nach einer Stabilisierungsphase von meist 1-2 Jahren wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehren - andere bleiben bis zu ihrer Verselbständigung in der Pflegefamilie. Das ist zum einen davon abhängig, wie sich die Problemlage in der Herkunftsfamilie verbessert und wie sich die Bindung des Kindes an die neue Familie entwickelt hat.

Bekommen Pflegefamilien in schwierigen Situationen Unterstützung?

Zur Unterstützung der Pflegefamilien stehen die pädagogischen Fachkräfte des Pflegekinderdienstes während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses beratend zur Seite. Bei besonders herausfordernden Situationen, können darüber hinaus ergänzende Hilfsangebote bereitgestellt werden.

Wie gestaltet sich der Kontakt mit der Herkunftsfamilie?

Es soll möglichst regelmäßiger Kontakt mit der Herkunftsfamilie stattfinden. Wie es sich im Einzelfall umsetzen lässt, wird in der Regel gemeinsam besprochen und geplant. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse des Kindes gerichtet, damit die Kontakte positiv erlebt werden können.


Solche oder weitere Fragen werden im Bewerberverfahren und im Vorbereitungsseminar ausführlich erörtert. Bei Interesse dürfen Sie sich jederzeit unter pflegekinderdienst@Lrasbk.de melden.