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Standortfaktor Familienfreundlichkeit

Die Kindertagespflege bietet Betrieben und Kommunen viele Möglichkeiten, eigene Betreuungsangebote aufzubauen – vor allem da, wo der Bedarf zwar vorhanden, aber nicht so groß ist.

Betriebe finden in der Kindertagespflege eine attraktive Möglichkeit, eine familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu fördern. Finanzieller und organisatorischer Aufwand bleiben bei der Einrichtung einer betrieblichen Kindertagespflegestelle überschaubar.

Die Kindertagespflege bietet Betrieben Betreuungslösungen, die sich an den Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren – auch nachts und am Wochenende. Je nach Standort sind die Wege kürzer und besser mit den Arbeitszeiten der Eltern zu vereinbaren.

Vorteile für den Arbeitgeber

Eine betriebliche Kinderbetreuung bringt zahlreiche Vorteile für den Arbeitgeber mit sich.

  • Verbesserte Arbeitsplatzattraktivität: Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden bei der Kinderbetreuung unterstützen, steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Qualifizierte Fachkräfte können so gewonnen und langfristig gebunden werden. Eltern, die auf der Suche nach einem neuen Job sind oder sich zwischen verschiedenen Arbeitgebern entscheiden müssen, werden die Möglichkeit der Kinderbetreuung als wichtigen Faktor betrachten.
  • Erhöhte Mitarbeiterproduktivität: Eltern, die ihre Kinder in sicheren Händen wissen, können sich besser auf ihre Arbeit konzentrieren. Dies führt zu einer erhöhten Produktivität und Effizienz der Mitarbeitenden.
  • Reduzierte Fehlzeiten und Fluktuation: Eltern, die keine geeignete Kinderbetreuung haben, sind oft gezwungen, bei Krankheit oder anderen familiären Verpflichtungen vom Arbeitsplatz fernzubleiben. Die Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Kinderbetreuung sorgt deshalb so auch für weniger Fehlzeiten und eine geringere Fluktuation.
  • Positive Unternehmenskultur: Die Implementierung von betrieblicher Kinderbetreuung sendet eine klare Botschaft an die Mitarbeitenden: Dieses Unternehmen ist familienfreundlich und kümmert sich um das Wohl der Angestellten. Dies stärkt die Bindung zwischen Unternehmen und Beschäftigten und fördert eine positive Unternehmenskultur.

Finanzielle Unterstützung

Unternehmen können sich mit einem finanziellen Zuschuss an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen.

49 % der Eltern wünschen sich dies von ihrem Arbeitgeber, doch nur 12 % der Unternehmen nutzen dieses einfache und wirkungsvolle Instrument. * (QUELLE: IKK classic (2019): Kinderwunsch und Kinderbetreuung).

Für nicht schulpflichtige Kinder, die bei einer Tagesmutter oder in einer Einrichtung betreut werden, ist der Zuschuss sogar steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt: Die Beschäftigten sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den Zuschuss, die Arbeitgeber den Anteil an der Sozialversicherung. Eine Begrenzung für den Zuschuss besteht nicht, allerdings darf er die tatsächlich anfallenden Kosten der Betreuung nicht übersteigen.


Kinderbetreuungszuschuss

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EstG) wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen gesetzt und zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt.

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