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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich – für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit – im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren – auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt und an das Behandlungsteam.

Weiterführende Informationen sowie erforderliche Formulare zur Patientenverfügung erhalten Sie unter anderem hier: Bundesministerium der Justiz