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Öffentliche Beglaubigung


Was ist eine öffentliche Beglaubigung?

In bestimmten Fällen (z.B. Immobilienangelegenheiten, Erbschaftsausschlagungen) ist eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht zu empfehlen. Dies kann bei einem Notar oder bei der Betreuungsbehörde erfolgen.

Für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung bei einer Betreuungsbehörde wird eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 10 EUR je Beglaubigung erhoben.

Was ist für den Beglaubigungstermin zu beachten?

  • Geschäftsfähigkeit und persönliche Anwesenheit der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers
  • Vorlage der ausgefüllten Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung im Original
  • Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers zur Legitimation
  • Gebühr von 10 Euro je Beglaubigung ist in bar zu entrichten


Hinweis: Um eine Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung öffentlich zu beglaubigen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns. Hier können Sie gerne einen Online-Termin beantragen: