Sprungziele
Seiteninhalt

Vorsorgevollmacht

Durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter kann jeder in eine Lage kommen, in der man für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann oder Unterstützung braucht.

Wissen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie selbst das nicht mehr können?

Wer benötigt eine Vollmacht?

Volljährige Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbstverantwortlich regeln können, benötigen hierfür einen Vertreter.

Wer übt die Vorsorgevollmacht aus?

Da Familienangehörige - ohne entsprechende Vollmacht - für Sie nicht automatisch vertretungsberechtigt sind, muss in diesen Fällen ein gesetzlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt werden.

Dies können Sie vermeiden, indem Sie bereits im Vorfeld einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen.

Der Vollmachtgeber muss bei der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Es ist zweckmäßig, die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Die bevollmächtigte(n) Person(en) können dann im Bedarfsfall und durch Vorlage der Vollmacht unmittelbar für den Vollmachtgeber handeln, ohne dass das Gericht eingeschalten wird.

Weiterführende Informationen sowie erforderliche Formulare zur Vorsorgevollmacht


Zum Thema Vorsorgevollmacht informieren und beraten neben der Betreuungsbehörde auch die Betreuungsvereine im Schwarzwald-Baar-Kreis:

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

SKM Schwarzwald-Baar


Hinweis:
 Die Betreuungsbehörde ist nicht befugt, Rechtsberatung vorzunehmen und übernimmt keinerlei Haftung. Sofern Sie zur Ausgestaltung Ihrer Vollmacht vertiefende Fragen haben, empfehlen wir Ihnen notarielle oder anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.