Seiteninhalt

Soziale Dienste


Der Soziale Dienst unterstützt junge Menschen und ihre Familien dabei, positive Lebensbedingungen für Familien zu erhalten und zu schaffen sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe.

Eltern und andere erziehungsberechtigte Personen erhalten Beratung zur Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche können sich bei Problemen auch selbst an das Jugendamt wenden und bekommen hier Rat und Hilfe. Die Beratung ist kostenfrei.

Das Team der Sozialen Dienste befindet sich aufgrund der hohen Bedarfslage und Anfragen aktuell in einer besonders beanspruchten Arbeitssituation.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der sehr vielen Anrufe, Meldungen, Zuschriften und E-Mails, welche uns täglich erreichen, nicht alle Angelegenheiten innerhalb weniger Tage beantworten können.

Die Anfragen werden dabei insbesondere nach Dringlichkeit bearbeitet.

Allgemeiner Sozialer Dienst

  • Allgemeine Beratung bei erzieherischen Fragen oder in belastenden Familiensituationen.
  • Beratung und Hilfe bei Trennung und Scheidung: Mögliche Fragestellungen können sein: Wie werden die Kinder auf Ihre eventuelle Trennung reagieren? Was können Sie tun, um nach der Trennung weiter Vater und Mutter für Ihre Kinder zu bleiben? Wie wird der Kontakt zum anderen Elternteil aussehen? Für Alleinerziehende gibt es in verschiedenen Orten im Kreisgebiet Gruppenangebote.
  • Erzieherische Hilfen: Beratung und gemeinsame Entwicklung von Hilfsmöglichkeiten von erzieherischen Hilfen, Sie bleiben bei allen Hilfsmaßnahmen weiterhin verantwortlich und werden in alle Entscheidungen mit einbezogen. Die Hilfsmöglichkeiten reichen von der sozialpädagogischen Gruppenarbeit bis zu einer Pflegefamilie oder einem Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung.
  • Inobhutnahme: In akuten Krisen, wenn ein Zusammenleben von Eltern und Kindern und Jugendlichen nicht mehr möglich ist, kann der allgemeine Sozialdienst auf Wunsch des Jugendlichen oder zum Schutz der Kinder diese außerhalb des Elternhauses unterbringen.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamts (zum Beispiel am Wochenende) wenden Sie sich in Notfällen und Krisensituationen bitte an die nächste Polizeidienststelle (www.polizei-bw.de).

Unsere Leistungen: