Sprungziele
Seiteninhalt

Kurzlink OTV Betreuungsbehörde

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle

Wenn Sie im Schwarzwald-Baar-Kreis wohnen, ist für Sie zuständig:

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Sozialamt
Abt. Sozialhilfe
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Notlage dem Sozialamt schriftlich oder mündlich (z.B. telefonisch) bekanntmachen. Am besten gehen Sie nach Terminvereinbarung mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde

Sobald die zuständige Stelle Ihren Antrag bewilligt hat, überweist sie Ihnen das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
Achtung: Haben Sie kein Konto, müssen Sie schnellstmöglich ein solches eröffnen, unter Umständen ein pfändungsfreies P-Konto. Eine Barscheckauszahlung ist nicht möglich. Wer kein Konto hat, muss sonst das Geld monatlich am Kassenautomaten im Landratsamt zu den Öffnungszeiten abholen.

Hinweis: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass
• Nachweise über das Einkommen wie beispielsweise Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
• Nachweise über vorhandenes Vermögen wie z.B. Sparguthaben
• Nachweise über die Miete und Heizkosten, im Regelfall den Vordruck Mietbescheinigung (beim Sozialamt erhältlich) und den Mietvertrag
• Unterlagen zu Ausgaben wie z.B. Versicherungsbeiträge
• Kontoauszüge der letzten 3 Monate
• (bei Schwangeren): Mutterpass

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen wie z.B. Scheidungsurteile, Unterhaltstitel.