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Brandverhütungsschauen

Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie muss daher in allen baulichen Anlagen und Räumen durchgeführt werden, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann.   

Der Brandverhütungsschau unterliegen insbesondere

      • Hochhäuser,
      • Krankenhäuser,
      • Kranken- und Altenpflegeheime,
      • Beherbergungsbetriebe,
      • Schulen, Hochschulen und Kindergärten,
      • Verkaufsstätten,
      • Versammlungsstätten,
      • Diskotheken,
      • Gewerbebetriebe,
      • Lagerräume

und Ähnliches.

Die Brandverhütungsschauen werden grundsätzlich in Abständen von höchstens fünf Jahren von der zuständigen Baurechtsbehörde durchgeführt. Der Kreisbrandmeister wirkt bei den Brandverhütungsschauen als Vertreter der Feuerwehren des Landkreises mit.