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Bauakteneinsicht

Verfahrensablauf

In drei Schritten zum Erfolg:

    1. Vor einem Besuch ist zu klären, ob zu einer Liegenschaft überhaupt Bauakten existieren. Die Bauaktenanfrage ist ausschließlich online möglich über das   Bauaktenformular.
    2. Auf ihre Anfrage hin erhalten Sie vom Bauarchiv innerhalb von wenigen Tagen per E-Mail eine Mitteilung, ob Akten vorhanden sind und ggfs. eine Aufforderung zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie nach der Aufforderung durch das Bauarchiv über die Funktion „Online-Termin“ selbst festlegen. Sie erhalten anschließend eine Terminbestätigung per E-Mail.
    3. Bringen Sie zur Einsichtnahme Ihren Personalausweis und gegebenenfalls die Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers mit.
      Bitte bringen Sie noch folgende Anträge mit:


Wenn Ihnen eine persönliche Einsichtnahme der Akten im Lesesaal nicht möglich ist, können Sie die Ermittlung der gewünschten Informationen aus den Akten auch in Auftrag geben. Dafür fallen zusätzliche Kosten an (siehe unten).

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften aus dem Kreisgebiet und deren Bevollmächtigte ist eine Einsichtnahme in die zugehörigen Bauakten möglich.

Für Liegenschaften im Stadtgebiet der Großen Kreisstädte Donaueschingen und Villingen-Schwenningen erfolgt die Bauakteneinsicht bei den jeweiligen Stadtverwaltungen.

Die Einsichtnahme in Bauakten zum übrigen Kreisgebiet, die jünger sind als 30 Jahre, erfolgt beim Baurechts- und Naturschutzamt des Landratsamts.

Die Einsichtnahme in Bauakten zum Kreisgebiet, die älter sind als 30 Jahre, erfolgt in der Abteilung Bauarchiv des Kreisarchivs.

Bauarchiv
Die Akteneinsicht ist den Eigentümer*innen oder deren Bevollmächtigten vorbehalten und ist kostenpflichtig. Die Berechtigung ist durch eine Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin nachzuweisen. Die Akten können vor Ort eingesehen und dann gegebenenfalls Reproduktionen daraus (Fotos, Scans oder Kopien) angefertigt werden.

Da die Akten teilweise in einem Außenmagazin lagern, dauert die Bereitstellung in der Regel eine Woche.

Kosten

Allgemeine Benutzungsgebühr: 30 €
Selbstanfertigung von Fotos kostenfrei
Scan bis A3 in einfacher Qualität, in Selbstbedienung: 0,20 € je Image (zzgl. digitale Übermittlung)
Scan bis A3 in einfacher Qualität, als Auftrag: 0,40 € je Image (zzgl. digitale Übermittlung)
Scan >A3 in einfacher Qualität, als Auftrag: 15 € je Image (zzgl.digitale Übermittlung)
Digitale Übermittlung von Scans: 5 € je Auftrag
Ausdruck schwarz/weiß auf Papier DIN A4: 0,50 € je Seite, inklusive dem Scan
Ausdruck farbig auf Papier DIN A4: 0,70 € je Seite, inklusive dem Scan
Ausdruck schwarz/weiß auf Papier DIN A3: 0,80 € je Seite, inklusive dem Scan
Ausdruck farbig auf Papier DIN A3: 1,20 € je Seite, inklusive dem Scan
Ausdruck Auftragsscan farbig >A3 auf Papier: 25 € je Seite, inklusive dem Scan
Verpackung und Versand von Kopien und Ausdrucken im Umschlag bis DIN A4: 5 € je Auftrag, zuzüglich Auslagen
Ermittlung von gewünschten Informationen aus Bauakten: 15 € pro angefangene 15 Minuten, zzgl. der allg. Benutzungsgebühr sowie ggfs. Reproduktions- und Übermittlungsgebühr


Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 8 bis 11.30 Uhr

Vor einer Terminvereinbarung muss eine Bauaktenanfrage an das Bauarchiv gestellt werden.