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Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Allgemeine Informationen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter der Wohnung sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. Erwerber).
  • Das jeweilige Grundstück der Wohnung muss sich in einer Gemeinde in Baden-Württemberg befinden.
  • Abgeschlossen sind Wohnungen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (z. B. durch Wände und Decken) und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar im Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
  • Zu einer abgeschlossenen Wohnung können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören.

Zuständige Stellen

Zuständig ist:
• die Stadtverwaltung oder
• das Landratsamt,
in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.

Verfahrensablauf

Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt:

• Aufteilungsplan
• Bauzeichnungen (amtlicher Lageplan und leserliche Grundrisse, Schnitte sowie Ansichten)
• Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
• Eigentumsnachweis (vollständiger Grundbuchauszug bzw. vollständiger Kaufvertrag, Vorvertrag)

Kosten

Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

Bearbeitungsdauer

keine Angaben möglich

Hinweise

 

 

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):

  • §1 Begriffsbestimmungen
  • §2 Arten der Begründung
  • §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
  • §4 Formvorschriften
  • §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
  • §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
  • §7 Grundbuchvorschriften
  • §8 Teilung durch den Eigentümer

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

Freigabevermerk

14.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg