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Handlungsempfehlungen zur Gründung einer Nachbarschaftshilfe - Sozialraum

Unsere Gesellschaft altert und es fehlen Pflegekräfte. Daher wird es immer schwieriger, allen Menschen gute Pflege zu bieten. Viele brauchen einfache Hilfe im Alltag, bevor sie richtig pflegebedürftig werden. Deshalb müssen wir uns selbst und gegenseitig mehr helfen.

Vor allem Gemeinden und Nachbarschaften sollten aktiv werden. Sie kennen die Bedürfnisse ihrer Bürger am besten und können eine fürsorgliche Gemeinschaft aufbauen.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen stärken den Zusammenhalt zwischen Jung und Alt. Sie tun das, was gute Nachbarn eben tun. Dafür braucht es aber organisierte Gruppen von Freiwilligen. Diese müssen wir unterstützen, vernetzen und ihnen beim Austausch helfen - besonders am Anfang, aber auch später.

Das Netzwerk Nachbarschaftshilfe Schwarzwald-Baar-Kreis möchte bestehende Angebote für ältere Menschen zuhause verbessern und weiterentwickeln. Wir wollen, dass Senioren länger gut in ihren eigenen vier Wänden leben können. Gleichzeitig entlasten wir so ihre pflegenden Angehörigen.

Karte Nachbarschaftshilfe
Karte Nachbarschaftshilfe

Information und Beratung

  • Finden von zwei bis drei Mitstreitern, die Nachbarschaftshilfe auf dem Herzen haben, um die nachfolgenden Aufgaben gemeinsam voranzutreiben, Mut zum Start – nicht Bedenken wälzen
  • Sich selbst klar darüber werden und es möglichst auch klar formulieren, warum ein Nachbarschaftshilfeverein vor Ort wichtig und notwendig ist und wie es arbeiten soll
  • Idee der Gründung einer Nachbarschaftshilfe mit der Kommune klären
  • Gespräch mit dem Bürgermeister/ Ortsvorsteher zum Thema Nachbarschaftshilfe
  • Leitfragen: wer ist engagiert, was gibt es bereits, wer muss eingebunden werden
  • Klären eines möglichen Gründungszuschusses von der Stadt/ Gemeinde
  • Einladung der Sozialplanung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in den Gemeinderat/ Ortschaftsrat der jeweiligen Stadt/ Gemeinde/ Teilort und Vorstellung des Themas Nachbarschaftshilfe durch die Sozialplanung mit einer Präsentation
  • runder Tisch mit den Akteuren in der Altenhilfe vor Ort, z. B. ambulante Pflegedienste, stationäre Einrichtungen, usw.
  • Einladung der beteiligten Akteure und der örtlichen Presse zur Sitzung des Gemeinderats/Ortschaftsrats
  • Klärung von offenen Fragen
  • Werbung der Bürger vor Ort zum Thema Nachbarschaftshilfe, Konzept bei allen sich bietenden Gelegenheiten öffentlichkeitswirksam vorstellen (Boden vorbereiten, die Idee „säen“)
    z. B.: Gemeinderats-, Ortschaftsratssitzungen, Kirchengemeinderatssitzungen, Landfrauen, Krankenpflegevereine, Presseerklärungen über die Möglichkeiten organisierter Nachbarschaftshilfe an regionale Presse und kommunale, kirchliche Mitteilungsblätter

Infoveranstaltung für die Bürger zum Thema Nachbarschaftshilfe

  • Einladen eines Vertreters des Netzwerk NBH e.V. zur Vorstellung des Themas in der Infoveranstaltung
  • Einladen eines Vertreters einer NBH aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zur Vorstellung der ganz praktischen Arbeit einer NBH
  • Einladung der beteiligten Akteure und der örtlichen Presse zur Infoveranstaltung für die Bürger
  • Teilnehmerliste mit Interessenten ausfüllen lassen

Bildung eines Gründungsteams

Das Gründungsteam setzt sich mit den Inhalten einer Nachbarschaftshilfe auseinander und ist nicht gleich der Vorstand des Vereins.

Inhaltliche Erarbeitung folgender Themen einer Nachbarschaftshilfe:

  • Welche Aufgabenbereiche führt die Nachbarschaftshilfe durch?
  • Wie sind die Stundensätze für die Helfer?
  • Wie sind die Stundensätze für die Klienten?
  • Welche Rechtsform soll die Nachbarschaftshilfe haben? (Wir empfehlen die Gründung eines Vereins)
  • Welche Posten sollen vergeben werden? (z.B. 1. und 2. Vorstand, Kassierer, Schriftführer, Koordinatorin, Mediengestalter, Einsatzleitung, anerkannte Pflegefachkraft usw.)
  • Erarbeiten einer Satzung für die Nachbarschaftshilfe

Als Vorlage für die Erarbeitung einer Satzung empfehlen wir die Satzung einer bereits bestehenden NBH aus dem SBK zu nutzen und diese auf die eigenen Schwerpunkte anzupassen.

Notwendige Inhalte einer Satzung

  • Name
  • Sitz
  • Zweck
  • Bestimmung darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll
  • Verfahren zum Eintritt und Austritt von Mitgliedern
  • darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind bzw. welches Vereinsorgan über die Höhe entscheidet
  • Bildung des vertretungsberechtigten Vorstandes
  • Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder
  • wann eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist
  • wie zu einer Mitgliederversammlung einzuladen ist
  • wie bzw. durch wen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu protokollieren sind

weitergehende Infos unter: https://amtsgericht-villingen-schwenningen.justiz-bw.de/pb/,Lde/1167575 

  • Satzungsentwurf beim Vereinsregistergericht des Amtsgerichts vorlegen, um die Frage der formellen Satzungsmäßigkeit zu klären. Falls notwendig, erforderliche Änderungen in der Satzung vornehmen.
  • Den Satzungsentwurf bereits vor der Gründungsversammlung mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen bzgl. der Frage der Gemeinnützigkeit. Falls notwendig, erforderliche Änderungen in der Satzung vornehmen
  • Erarbeiten eines Konzepts für die Anerkennung nach der UstA-VO
  • Um mit den Krankenkassen den Entlastungsbetrag abrechnen zu können, braucht es die Anerkennung nach der UstA-VO.
    Weitergehende Infos hierzu gibt es bei der Anerkennungsstelle im Schwarzwald-Baar-Kreis, Ansprechpartnerin Viola Schumpp, Telefon: 07721 913-7249 Mail: v.schumpp@lrasbk.de 
  • Es gibt verschiedene Förderungen. Beispielsweise, wenn die Kommune die Nachbarschaftshilfe finanziell unterstützt oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, kann in gleicher Höhe ein Zuschuss bei den Pflegekassen nach der UstA-VO beantragt werden.
    Weitergehende Infos hierzu gibt es bei der Anerkennungsstelle im Schwarzwald-Baar-Kreis, Ansprechpartnerin Viola Schumpp, Telefon: 07721 913-7249 Mail: v.schumpp@lrasbk.de

Gründung des Vereins

Planung der Gründungsveranstaltung

  • Eine Vereinsgründung bedarf mindestens sieben Personen.
  • Bei der Gründungsveranstaltung sollten die Aufgaben und Posten des Vereins bereits geklärt und vergeben sein, so dass dies nur noch durch Wahl bestätigt werden muss
  • Einladen der Bürger des Ortes, Helfer, wichtige Partner, wie Bürgermeister, Ortsvorsteher, Kirchengemeinde, Seniorenverein, Sponsoren, usw.
  • Terminbekanntgabe über die örtlichen Verteiler, wie Mitteilungsblatt, Presse, WhatsApp-Gruppen, örtliche Vereine, Kirchengemeinden usw.
  • Abhalten der Gründungsveranstaltung und Gründung des Vereins
  • Eintragung des Vereins ins Vereinsregister beantragen
  • Satzungsentwurf bereits vorab beim Vereinsregistergericht des Amtsgerichts vorlegen, Frage der formellen Satzungsmäßigkeit klären
  • Antragsstellung in öffentlich beglaubigter Form schriftlich oder über einen Notar auch elektronisch
  • Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein (e.V.)". Die Eintragung wird im Internet auf den Seiten des Handelsregisters bekannt gemacht.
  • Auch später müssen bei Änderungen bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen werden, beispielsweise, wenn sich die Vereinssatzung ändert oder die Mitglieder andere Personen in den Vorstand gewählt haben.
  • Die Satzung ist der Sockel des Vereins, dieser sollte so wenig wie möglich geändert werden müssen. Daher ist es im Voraus wichtig, sich über die elementaren Inhalte der Satzung zu einigen.
  • Alle finanziellen Änderungen bezüglich Stundensätzen, Mitgliedsbeiträgen usw. müssen auf der Mitgliederversammlung besprochen, abgestimmt und genehmigt werden.

Anerkennung der Gemeinnützigkeit

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt als gemeinnütziger Verein
  • Satzungsentwurf bereits vor der Gründungsversammlung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt bzgl. der Frage der Gemeinnützigkeit und ggf. notwendige, erforderliche Änderungen in der Satzung vorgenommen
  • Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Satzung (von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben)
  • Gründungsprotokoll
  • Mitgliederliste

Schulungen für die Helfer und den Vorstand

Schulungen für Helfer

Die Vorgabe, dass für die Anerkennung durch die UstA-VO Helferschulungen erforderlich sind, ist seit Dezember 2024 entfallen. Dennoch empfehlen wir weiterhin die Durchführung von Helferschulungen für die Nachbarschaftshilfen. Dies gibt die notwendige Sicherheit, sowohl für die Helfer, als auch für die Klienten. Für die Organisation und Durchführung der Helferschulungen arbeiten wir eng mit der Katholischen Landfrauenbewegung Freiburg zusammen, die die Schulungen gemeinsam mit den Nachbarschaftshilfen organisiert.

  • Teilnehmerzahl: für die Helferschulungen: mindestens zwölf Teilnehmer, maximal 20 Teilnehmer. Falls nicht genügend Teilnehmer zusammen kommen, kann der Kurs für die anderen Nachbarschaftshilfen im Schwarzwald-Baar-Kreis geöffnet werden, um weitere Teilnehmer aus anderen Orten zu finden.
  • Die Schulungen sind für die Helfer der Nachbarschaftshilfe, aber auch für pflegende Angehörige
  • Die Schulungen finden immer direkt vor Ort statt. Sie müssen „nur“ geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
  • Die Kosten für die Kurse werden komplett von der AOK übernommen, unabhängig ob die Teilnehmer bei der AOK oder anders versichert sind.

Ansprechpartnerin: Ingrid Kunz, Katholische Landfrauenbewegung Freiburg, Okenstraße 15, 79108 Freiburg, Telefon: 0761 5144-243 (Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr), Mail: ingrid.kunz@seelsorgeamt-freiburg.de  oder  info@kath-landfrauen.dewww.kath-landfrauen.de

Schulungen für den Vorstand und die Einsatzleitung

Für den Vorstand und die Koordinatorin/ Einsatzleitung empfehlen wir die Kurse vom Netzwerk Nachbarschaftshilfen e.V.
Allgemeine Koordination Annette Bergdolt, Netzwerk NBH e.V., Okenstraße 15, 79108 Freiburg, Telefon: 0761 5144-223, info@netzwerk-nachbarschaftshilfe.de, www.netzwkerk-nachbarschaftshilfe.de 

 

Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss folgender Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Dienstreisekaskoversicherung
  • Unfallversicherung

Diese ist, nach Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrt, von dieser abgedeckt, solange die Stundensätze für die Helfer unter dem bestehenden Mindestlohn liegen.

  • Ggf. Rechtsschutzversicherung

Hier kann bei der Sozialplanung eine Liste angefragt werden, bei welchen Anbietern die bereits bestehenden Nachbarschaftshilfen ihre Versicherungen abgeschlossen haben.

Austausch und Weiterentwicklung

Die Nachbarschaftshilfen im Schwarzwald-Baar-Kreis sind im Netzwerk Nachbarschaftshilfen Schwarzwald-Baar-Kreis miteinander vernetzt. Sie treffen sich einmal im halben Jahr zum Netzwerktreffen und einmal halbjährlich zum Austauschtreffen der Nachbarschaftshilfen.

Darüber hinaus gibt es immer wieder anlassbezogen interessante Infoveranstaltungen, zu Themen, die die Nachbarschaftshilfen einbringen und zu denen sie Informations- und/oder Austauschbedarf haben.

Das Netzwerktreffen findet im Wechsel in den Kommunen der Nachbarschafshilfen vor Ort statt. Bei jedem Treffen stellt sich die örtliche Nachbarschaftshilfe im Rahmen eines Best-Practice- Beispiels vor und berichtet über ihre Inhalte.

Die Teilnehmer des Netzwerks Nachbarschaftshilfen haben sich darauf verständigt, sich gegenseitig zu unterstützen, ihr Wissen und Material gegenseitig zur Verfügung zu stellen, einen gemeinsamen offenen Verteiler zu pflegen und aktiv miteinander zu kooperieren. Zum einen sollen die Nachbarschaftshilfen durch gegenseitige Unterstützung die Möglichkeit haben, ihr Angebot, dem Sozialraum angepasst, zu erweitern und zum anderen neuen interessierten Kommunen ihr Wissen und ihre Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Neue Mitglieder und Vertreter interessierter Kommunen sind jederzeit herzlich willkommen.

Hilfreiche Kontakte

Netzwerk Nachbarschaftshilfen Schwarzwald-Baar-Kreis

  • Ansprechpartnerin Susanne Maier, Telefon: 07721 913-7223, Mail: s.maier@lrasbk.de 
  • Ansprechpartner der Nachbarschaftshilfen im Schwarzwald-Baar-Kreis (eine entsprechende Liste kann bei der Sozialplanung angefragt werden)

Schulungen für die Helfer

Schulungen für den Vorstand und die Einsatzleitung

Anerkennung nach der UstA-VO

  • Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Viola Schumpp, Telefon: 07721 913-7249, Mail: v.schumpp@lrasbk.de