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Handlungsempfehlungen zur Gründung einer Nachbarschaftshilfe - Sozialraum

Aufgrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels in der Pflege wird die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung durch sozialstaatliche Leistungen immer herausfordernder. Der Bedarf an niederschwelliger Unterstützung und Angeboten im Vorfeld und Umfeld zur Pflege steigt zunehmend. Als Konsequenz daraus müssen die Eigenverantwortung und die Selbsthilfe gestärkt werden. Vor dem Hintergrund der Sozialraumorientierung steigt die Verantwortung der Kommunen und Sozialräume. Sie müssen im Sinne einer sorgenden Gemeinschaft aktiv werden und die Bedarfe ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Blick nehmen.

In ihrem Selbstverständnis als Sorgende in Quartieren und Dorfgemeinschaften leisten bürgerschaftliche Nachbarschaftshilfen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Solidarität und des Generationenvertrags. Nachbarschaftshilfe tut all das, was ein guter Nachbar eben tut. Daher braucht es organisierte, auf Ehrenamtlichkeit aufgebaute Nachbarschaftshilfen. Diese brauchen Unterstützung, Vernetzung und Austausch. In der Gründung und im Aufbau, aber auch im weiteren Verlauf.

Das Netzwerk Nachbarschaftshilfe SBK arbeitet gemeinsam an der Verbesserung und Weiteentwicklung der bestehenden niederschwelligen Versorgungs- und Unterstützungsangebote älterer Menschen im häuslichen Umfeld. Gemeinsames Ziel ist die Lebensqualität älterer Menschen im häuslichen Umfeld aufrechtzuerhalten und zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Karte Nachbarschaftshilfe
Karte Nachbarschaftshilfe

Information und Beratung

  • Finden von 2-3 Mitstreitern, die Nachbarschaftshilfe auf dem Herzen haben, um die nachfolgenden Aufgaben gemeinsam voranzutreiben, Mut zum Start – nicht Bedenken wälzen

Sich selbst klar darüber werden und es möglichst auch klar formulieren, warum ein Nachbarschaftshilfeverein vor Ort wichtig und notwendig ist und wie er arbeiten soll

  • Klärung der Idee der Gründung einer Nachbarschaftshilfe mit der Kommune1.3  Gespräch mit dem Bürgermeister/ Ortsvorsteher zum Thema NBH
  • Leitfragen: wer ist engagiert, was gibt es bereits, wer muss eingebunden werden
  • Klären eines möglichen Gründungszuschusses von der Stadt/ Gemeinde

  • Einladung der Sozialplanung des SBK in den Gemeinderat/ Ortschaftsrat der jeweiligen Stadt/ Gemeinde/ Teilort und Vorstellung des Themas Nachbarschaftshilfe durch die Sozialplanung mit einer Präsentation

  • runder Tisch mit den Akteuren in der Altenhilfe vor Ort, z.B. ambulante Pflegedienste, stationäre Einrichtungen, usw.

  • Einladung der beteiligten Akteure undder örtlichen Presse zur Sitzung des Gemeinderats/Ortschaftsrats

  • Klärung von offenen Fragen

  • Werbung der Bürger vor Ort zum Thema NBHKonzept bei allen sich bietenden Gelegenheiten öffentlichkeitswirksam vorstellen (Boden vorbereiten, die Idee „säen“)
    z.B.: Gemeinderats-, Ortschaftsrats Sitzungen, Kirchengemeinderatssitzungen, Landfrauen, Krankenpflegevereine, Presseerklärungen über die Möglichkeiten organisierter Nachbarschaftshilfe an regionale Presse und kommunale, kirchliche Mitteilungsblätter

Infoveranstaltung für die Bürger zum Thema Nachbarschaftshilfe

  • Einladen eines Vertreters des Netzwerk NBH e.V. zur Vorstellung des Themas in der Infoveranstaltung
  • Einladen eines Vertreters einer NBH aus dem SBK zur Vorstellung der ganz praktischen Arbeit einer NBH 
  • Einladung der beteiligten Akteure und der örtlichen Presse zur Infoveranstaltung für die Bürger
  • TN-Liste mit Interessenten ausfüllen lassen

Bildung eines Gründungsteams

Dieses setzt sich mit den Inhalten einer Nachbarschaftshilfe auseinander.
Das Gründungsteam ist nicht gleich der Vorstand des Vereins.

  • Inhaltliche Erarbeitung folgender Themenbereiche einer Nachbarschaftshilfe
  • Welche Aufgabenbereiche führt die Nachbarschaftshilfe durch
  • Wie sind die Stundensätze für die Helfer
  • Wie sind die Stundensätze für die Klienten
  • Welche Rechtsform soll die Nachbarschaftshilfe haben
    Wir empfehlen die Gründung eines Vereins
  • Welche Posten sollen vergeben werden, z.B. 1. und 2. Vorstand, Kassierer, Schriftführer, Koordinatorin, Mediengestalter, Einsatzleitung, anerkannte Pflegefachkraft usw.

  • Erarbeiten einer Satzung für die Nachbarschaftshilfe

Als Vorlage für die Erarbeitung einer Satzung empfehlen wir die Satzung einer bereits bestehenden NBH aus dem SBK zu nutzen und diese auf die eigenen Schwerpunkte anzupassen.

Notwendige Inhalte einer Satzung

  • Name
  • Sitz
  • Zweck
  • Bestimmung darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll
  • Verfahren zum Eintritt und Austritt von Mitgliedern
  • darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind bzw. welches Vereinsorgan über die Höhe entscheidet
  • Bildung des vertretungsberechtigten Vorstandes
  • Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder
  • wann eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist
  • wie zu einer Mitgliederversammlung einzuladen ist
  • wie bzw. durch wen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu protokollieren sind

weitergehende Infos unter: https://amtsgericht-villingen-schwenningen.justiz-bw.de/pb/,Lde/1167575 

  • Satzungsentwurf beim Vereinsregistergericht des Amtsgerichts vorlegen, um die Frage der formellen Satzungsmäßigkeit zu klären. Falls notwendig, erforderliche Änderungen in der Satzung vornehmen.
  • Den Satzungsentwurf bereits vor der Gründungsversammlung mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen bzgl. der Frage der Gemeinnützigkeit. Falls notwendig, erforderliche Änderungen in der Satzung vornehmen

  • Erarbeiten eines Konzepts für die Anerkennung nach der UstA-VO
  • Um mit den Krankenkassen den Entlastungsbetrag abrechnen zu können braucht es die Anerkennung nach der UstA-VO
    Weitergehende Infos hierzu gibt es bei der Anerkennungsstelle im Schwarzwald-Baar-Kreis, Ansprechpartnerin Susanne Storz, Tel.: 07721 913-7249  Email: su.storz@lrasbk.de 
  • Es gibt verschiedene Förderungen. Beispielsweise, wenn die Kommune die Nachbarschaftshilfe finanziell unterstützt oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellt kann in gleicher Höhe ein Zuschuss bei den Pflegekassen nach der UstA-VO beantragt werden.
    Weitergehende Infos hierzu gibt es auch bei der Anerkennungsstelle im Schwarzwald-Baar-Kreis, Ansprechpartnerin Susanne Storz, Tel.: 07721 913-7249  Email: su.storz@lrasbk.de 

Gründung des Vereins

  • Planung der Gründungsveranstaltung

Eine Vereinsgründung bedarf mindestens 7 Personen.

Bei der Gründungsveranstaltung sollten die Aufgaben und Posten des Vereins bereits geklärt und vergeben sein, so dass dies nur noch durch Wahl bestätigt werden muss

  • Einladen der Bürger des Ortes, Helfer, wichtige Partner, wie Bürgermeister, Ortsvorsteher, Kirchengemeinde, Seniorenverein, Sponsoren, usw.

  • Terminbekanntgabe in den örtlichen Verteilern, wie Mitteilungsblatt, Presse, WhatsApp-Gruppen, örtliche Vereine, Kirchengemeinden usw.

  • Abhalten der Gründungsveranstaltung und Gründung des Vereins

  • Eintragung des Vereins ins Vereinsregister beantragen
  • Satzungsentwurf bereits vorab beim Vereinsregistergericht des Amtsgerichts vorlegt, Frage der formellen Satzungsmäßigkeit geklärt
  • Antragsstellung in öffentlich beglaubigter Form schriftlich oder über einen Notar auch elektronisch
  • Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein" (e.V.). Die Eintragung wird im Internet auf den Seiten des Handelsregisters bekannt gemacht
  • Auch später müssen bei Änderungen bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen werden, beispielsweise, wenn sich die Vereinssatzung ändert oder die Mitglieder andere Personen in den Vorstand gewählt haben
  • Die Satzung ist der Sockel des Vereins, dieser sollte so wenig wie möglich geändert werden müssen, daher ist es im Voraus wichtig, sich über die elementaren Inhalte der Satzung zu einigen

  • Alle finanziellen Änderungen bezüglich Stundensätzen, Mitgliedsbeiträgen usw. müssen auf der Mitgliederversammlung besprochen, abgestimmt und genehmigt werden.

Anerkennung der Gemeinnützigkeit

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt als gemeinnütziger Verein

  • Satzungsentwurf bereits vor der Gründungsversammlung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt bzgl. der Frage der Gemeinnützigkeit und ggf. notwendige, erforderliche Änderungen in der Satzung vorgenommen

  • Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Satzung (von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben)
  • Gründungsprotokoll
  • Mitgliederliste

Schulungen für die Helfer und den Vorstand

  • Schulungen für Helfer

Aktuell gibt es die Vorgabe, dass es für die Anerkennung durch die UstA-VO Helferschulungen braucht. Hier arbeiten wir mit dem KLFB zusammen, der die Schulungen gemeinsam mit den Nachbarschaftshilfen organisiert

  • TN-Zahl: für die Helferschulungen: mind. 12 TN, max. 20 TN, falls Sie nicht genügend TN zusammen bekommen können wir den Kurs für die anderen Nachbarschaftshilfen im SBK öffnen, um weitere TN aus anderen Orten zu finden
  • Die Schulungen sind für die Helfer der Nachbarschaftshilfe, aber auch für pflegende Angehörige
  • Die Schulungen finden immer direkt vor Ort statt, Sie müssen „nur“ geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen
  • Die Kosten für die Kurse werden komplett von der AOK übernommen, unabhängig ob die TN AOK oder anders versichert sind

KLFB, Ansprechpartnerin Ingrid Kunz, Katholische Landfrauenbewegung Freiburg, Okenstraße 15, 79108 Freiburg, Tel. 0761 5144-243 (Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr), Mail: ingrid.kunz@seelsorgeamt-freiburg.de  oder  info@kath-landfrauen.dewww.kath-landfrauen.de

  • Schulungen für den Vorstand und die Einsatzleitung

Für den Vorstand und die Koordinatorin/ Einsatzleitung empfehlen wir die Kurse vom Netzwerk Nachbarschaftshilfen e.V.
Allgemeine Koordination Annette Bergdolt, Netzwerk NBH e.V., Okenstr. 15, 79108 Freiburg, Tel. 0761 5144-223, info@netzwerk-nachbarschaftshilfe.de, www.netzwkerk-nachbarschaftshilfe.de 

 

Versicherungen

  • Haftpflichtversicherung
  • Dienstreisekaskoversicherung

  • Unfallversicherung

Diese ist, nach Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrt, von dieser abgedeckt, solange die Stundensätze für die Helfer unter dem bestehenden Mindestlohn liegen.

  • Ggf. Rechtsschutzversicherung

Hier kann bei den bereits bestehenden Nachbarschaftshilfen nachgefragt werden, wo sie welche Versicherungen abgeschlossen haben

Austausch und Weiterentwicklung

Die Nachbarschaftshilfen im Schwarzwald-Baar-Kreis sind im Netzwerk Nachbarschaftshilfen Schwarzwald-Baar-Kreis miteinander vernetzt. Sie treffen sich einmal im halben Jahr zum Netzwerktreffen und einmal halbjährlich zum Austauschtreffen der Nachbarschaftshilfen.

Darüber hinaus gibt es immer wieder anlassbezogen interessante Informationsveranstaltungen, zu Themen, die die Nachbarschaftshilfen einbringen und zu denen sie Informations- und/oder Austauschbedarf haben.

Das Netzwerktreffen findet im Wechsel in den Kommunen der Nachbarschafshilfen vor Ort statt. Bei jedem Treffen stellt sich die entsprechende Nachbarschaftshilfe im Rahmen eines Best Practice Beispiels vor und berichtet über ihre Inhalte.

Die Teilnehmer des Netzwerk Nachbarschaftshilfen haben sich darauf verständigt sich gegenseitig zu unterstützen, ihr Wissen und Material gegenseitig zur Verfügung zu stellen, einen gemeinsamen offenen Verteiler zu pflegen und aktiv miteinander zu kooperieren. Zum einen sollen die Nachbarschaftshilfen durch gegenseitige Unterstützung die Möglichkeit haben, ihr Angebot, dem Sozialraum angepasst, zu erweitern und zum anderen neuen interessierten Kommunen ihr Wissen und ihre Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Neue Mitglieder und Vertreter interessierter Kommunen sind jederzeit herzlich willkommen.

Hilfreiche Kontakte

  • Netzwerk Nachbarschaftshilfen Schwarzwald-Baar-Kreis

Ansprechpartnerin Susanne Maier, Tel.: 07721 913-7223 Email: s.maier@lrasbk.de 

  • Ansprechpartner der Nachbarschaftshilfen im Schwarzwald-Baar-Kreis

Siehe Verteiler Exeltabelle

  • Weitere Infos zum Thema Vereinsgründung, Satzung und Gemeinnützigkeit

unter: https://amtsgericht-villingen-schwenningen.justiz-bw.de/pb/,Lde/1167575 

  • Schulungen für die Helfer

KLFB, Ansprechpartnerin Ingrid Kunz, Katholische Landfrauenbewegung Freiburg, Okenstraße 15, 79108 Freiburg, Tel. 0761 5144-243 (Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr), Mail: ingrid.kunz@seelsorgeamt-freiburg.de oder  info@kath-landfrauen.de, www.kath-landfrauen.de 

  • Schulungen für den Vorstand und die Einsatzleitung

Allgemeine Koordination Annette Bergdolt, Netzwerk NBH e.V., Okenstr. 15, 79108 Freiburg, Tel. 0761 5144-223, info@netzwerk-nachbarschaftshilfe.de, www.netzwkerk-nachbarschaftshilfe.de 

  • Anerkennung nach der UstA-VO

Anerkennungsstelle im Schwarzwald-Baar-Kreis,

Ansprechpartnerin im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis,

Susanne Storz, Tel.: 07721/ 913-7249  Mail: su.storz@lrasbk.de 

  • Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote BW in Stuttgart

https://www.usta-bw.de/, hier für den Newsletter anmelden

  • Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet interessante

Seminarreihen an.

Nähere Infos unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/