FAQ Bezahlkarte Asylbewerber
Wie läuft die Einführung der Bezahlkarte im Schwarzwald-Baar-Kreis ab?
Im Schwarzwald-Baar-Kreis werden ab Januar 2025 die ersten Bezahlkarten an Personen ab 18 Jahren übergeben, die im Januar neu zugewiesenen wurden.
Weiter erhalten alle volljährigen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft eine Bezahlkarte. Die Karten werden durch die Heimleitungen übergeben.
Nach der Ausgabe in den Gemeinschaftsunterkünften, erhalten leistungsberechtigte Personen in den Kommunen ihre Bezahlkarte.
Die Leistungsempfänger erhalten mit der Bezahlkarte ein PIN, ein Autorisierungscode und eine Anleitung zur Nutzung sowie eine Datenschutzerklärung.
Welche Arten von Bezahlkarten gibt es?
Es gibt Bezahlkarten in Scheckkartenformat und digitale Bezahlkarten.
Im Schwarzwald-Baar-Kreis erhält jeder Leistungsempfänger bei der Einführung eine Bezahlkarte in Scheckkartenformat.
Wer bekommt alles eine Bezahlkarte?
Jede volljährige Person (ab 18 Jahre), die Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat, erhält eine Bezahlkarte.
Ist es möglich, dass Ehepaare/Eltern gemeinsam mit der eigenen Bezahlkarte bezahlen und wirtschaften können?
Ja. Ehepaare bzw. Familien werden als Bedarfsgemeinschaft angelegt. Jede erwachsene Person erhält eine eigene Bezahlkarte. Die Geldausgaben werden auf einem „Konto“ geführt.
Wie bekomme ich eine Bezahlkarte?
Die Bezahlkarten werden in der Gemeinschaftsunterkunft von den Heimleitungen übergeben.
Die Bezahlkarten für Personen außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten die Karten zum gegebenen Zeitpunkt durch die Gemeindeverwaltungen sowie der Leistungsabteilung AsylbLG des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis.
Wird ein Computer oder Mobilfunkgerät benötigt?
Es wird nicht zwingend ein Mobilfunkgerät oder ein PC/Laptop benötigt, da Bezahlkarten im Scheckkartenformat ausgegeben werden.
Für die Verwaltung der Bezahlkarte (Kontostand, …) wird ein Mobilfunkgerät oder ein PC/Laptop sowie die Nutzung der App empfohlen. Eine Einsicht auf den Kontostand an Bankautomaten ist derzeit nicht an allen Automaten gewährleistet.
Weitere Infos unter https://www.socialcard.de/
Wie funktioniert die App Installation bzw. Anmeldung?
Die App „My SocialCard“ von „Publk GmbH“ kann im jeweiligen App-Store kostenlos heruntergeladen werden. Eine E-Mailadresse oder Handynummer ist für die Registrierung nicht verpflichtend. Der Kartennutzer erhält einen Autorisierungscode im Umschlag mit der Karte, mit der er die App nutzen kann. Mit dem Autorisierungscode legt sich der Kartennutzer einmalig und erstmalig einen Username und Passwort an, sodass er seine eigenen Login Daten anschließend nutzt. Nur wenn der Kartennutzer ausschließlich eine digitale Karte nutzen will, muss eine E-Mailadresse angegeben werden.
Sind Onlineüberweisungen/Lastschriften möglich?
Ja. Onlineüberweisungen sowie Lastschriften sind möglich.
Für Überweisungen werden die 16-stellige Zahl (Vorderseite der Karte; nicht die 19-stellige Kartennummer!), das Ablaufdatum und der CVC-Code benötigt. Eine IBAN ist nicht erforderlich!
Wo sind Bargeldabhebungen möglich?
Weitere Infos unter https://www.socialcard.de/
In welcher Höhe sind Bargeldabhebungen möglich und wer darf über diese verfügen?
Jeden Monat sind grundsätzlich pro Person Bargeldabhebungen in Höhe von 50 Euro möglich. Beispielsweise erhält eine vier-köpfige Familie im Monat insgesamt 200 Euro Bargeld. Eine Single-Person erhält 50 Euro Bargeld im Monat .
Der restliche Geldbetrag ist über Kartenzahlung im Einzel- und Onlinehandel möglich.
Grundsätzlich werden Bargeldabhebungen für minderjährigen Kinder auf der Karte der Mutter gebucht.
Weitere Infos unter https://www.socialcard.de/
Ist die Anzahl der Abhebungen pro Monat begrenzt?
Wie groß ist die Sprachbarriere?
Die Papierdokumente und der Onlinezugang sind in zahlreichen Sprachen verfügbar.
Weitere Infos unter https://www.socialcard.de/
Kann das eigene Konto für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verwendet werden?
Grundsätzlich erhalten alle Asylbewerber eine Bezahlkarte. Sofern Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50%) und regelmäßig (mindestens drei Monaten) aus Erwerbseinkommen bestreiten, können die aufstockenden AsylbLG-Leistungen auf das Giro-/Gehaltskonto überwiesen werden.
Was passiert, wenn die PIN zu häufig falsch eingegeben wurde?
Wenn der Karteninhaber die PIN dreimal falsch eingeben hat, wird die Karte aus Sicherheitsgründen gesperrt. Die Karte kann durch die Leistungsbehörde über die Funktion „PIN entsperren“ entsperrt werden. Achtung: Es gilt weiterhin die ursprüngliche PIN. (Bei der Kartenausgabe wurde die PIN durch ein Schreiben mitgeteilt). Alternativ kann der Kartennutzer seine PIN in der App oder im Online-Portal abfragen.
Was passiert, wenn der Kartennutzer seine PIN vergessen hat?
Die PIN wurde im Schreiben zur Kartenausgabe mitgeteilt. Alternativ kann der Kartennutzer seine PIN in der App oder im Online-Portal abfragen.
Kann der Kartennutzer seine PIN ändern?
Nein.
Der Kartennutzer hat seinen Benutzernamen bzw. sein Passwort für das Online-Portal vergessen. Woher bekommt er ein neues Passwort?
Auf der Login-Seite des Online-Portals wird die Funktion „Passwort vergessen“ bzw. „Benutzername vergessen“ angezeigt. Hierüber kann der Kartennutzer neue Zugangsdaten erstellen.
Kann eine Plastikkarte für Apple Pay oder Google Pay freigeschaltet werden?
Ja, das ist möglich. Entweder fügt der Kartennutzer die Karte manuell über das jeweilige Wallet seinem Smartphone hinzu oder er nutzt dafür die SocialCard App.
Wie ist die Karte bei der erstmaligen Kartenzahlung zu verwenden?
Die Karte in das Bezahlterminal stecken und die PIN eingeben. Danach kann kontaktlos bezahlt werden.