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Wohngeld beantragen

Zuständige Stelle

Zuständige Stellen im Sinne des Wohngeldgesetzes sind die Stadt- und Landkreise und die Großen Kreisstädte. Die Großen Kreisstädte können die Durchführung der ihnen nach dem Wohngeldgesetz obliegenden Aufgaben durch Vereinbarung den Landkreisen übertragen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es 3 Wohngeldbehörden

  • Die Stadt Villingen-Schwenningen für das Stadtgebiet Villingen-Schenningen
  • Die Stadt Donaueschingen für das Stadtgebiet Donaueschingen
  • Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis für das Kreisgebiet