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Europawahl

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in

  • allgemeiner,
  • unmittelbarer,
  • freier,
  • gleicher und
  • geheimer Wahl für den Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

Europawahlen ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament zu wählen.
Gewählt wird ein bestimmtes Kontingent von Abgeordneten in jedem Mitgliedstaat. Die Gesamtzahl der Sitze wurde gesenkt. Zuletzt geändert wurde dies nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 31.01.2020. Zuvor waren es 751 Abgeordnete, nun sind es 705 Abgeordnete (704 zuzüglich Präsident) im Europäischen Parlament. Die 27 Mitgliedstaaten stellen zwischen sechs und 96 Abgeordnete.

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten im Parlament vertreten.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Alle Unionsbürger, die die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können an der Wahl teilnehmen. Jeder Wahlberechtigte kann im Heimatland oder in einem Mitgliedstaat wählen, sofern er den Hauptwohnsitz in diesem Land hat.

Zur Europawahl 2024 dürfen in Deutschland auch erstmals junge Menschen ab 16 Jahren mitwählen.
Dem Wahlsystem entsprechend gibt es keine Gliederung in besondere Wahlkreise. Insoweit wird der „Wahlkreis“ des Schwarzwald-Baar-Kreises durch alle 20 Kommunen des Landkreises gebildet.

Der Wahltermin für die Europawahl in Deutschland wurde auf Sonntag, 9. Juni 2024 festgelegt.